Für einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss fasste ein burgenländischer Polizist im Mai eine unbedingte Haftstrafe von fünf Monaten aus. Kurios: Der Polizist versieht weiter Dienst und darf die Strafe im "elektronischen Arrest", also mit einer Fußfessel verbringen.
Für einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss fasste ein burgenländischer Polizist im Mai eine unbedingte Haftstrafe von fünf Monaten aus. Kurios: Der Polizist versieht weiter Dienst und darf die Strafe im "elektronischen Arrest", also mit einer Fußfessel verbringen.
Zu dem Unfall kam es laut "BVZ" im September 2012. Alkoholisiert soll es zu einem Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer gekommen sein, der dabei verletzt wurde. Der Polizist wurde verurteilt und beantragte nun vor Strafantritt eine Fußfessel, was genehmigt wurde.
Von der Justizanstalt Eisenstadt heißt es: "Der Polizist wird nur im Innendienst eingesetzt und macht keinen Exekutiv- oder uniformierten Dienst." Ein ähnlicher Fall ereignete sich auch in Kärnten: Nach einem Alko-Unfall wurde ein Polizist zu vier Monaten unbedingt verurteilt. .