Wien

Obdachloser mit Pfefferspray gequält: 1.500 Euro Strafe

Ein Wiener Polizist rieb einem Obdachlosen grundlos Pfefferspray ins Gesicht. Der Richter fand nicht, dass er diesen dadurch quälen wollte.

Leo Stempfl
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Der Ort des Geschehens, an der U6-Station Josefstädter Straße
Der Ort des Geschehens, an der U6-Station Josefstädter Straße
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Am 26. März, während des ersten Lockdowns, stand ein Obdachloser vor der Tagesbetreuungsstätte an der U-Bahn-Station Josefstädter Straße. In seiner Hand hatte er ein Sackerl mit Alkoholika, das er verschwinden lassen wollte. Drei Streifenbeamte vermuteten darin Drogen und unterzogen den Mann deswegen einer Kontrolle.

Im Zuge derer kam der Obdachlose den Beamten immer wieder zu nahe, weswegen einer ihn wegschob. Das brachte den Mann zu Fall, er blieb in einem Beet liegen. Die Beamten haben daraufhin "Schmerzreize gesetzt", um den Obdachlosen zum Aufstehen zu bringen. Als das nicht funktionierte "hat’s bei mir komplett ausgesetzt", erklärte der angeklagte Beamte.

"Zwei kleine Tropfen"

Der Beamte streifte sich die Handschuhe über, sprühte "zwei kleine Tropfen" auf seine Finger und strich damit über das Gesicht des Obdachlosen. Mitarbeiter der Betreuungsstätte beobachteten den Vorfall durch das Fenster. Die Rechtfertigung des Angeklagten: Die Überstunden aufgrund der Corona-Pandemie haben ihn stark belastet, zudem habe ihm seine Ex-Frau aus Angst vor dem Virus das Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder gestrichen.

Dass der Beamte den Mann aufgrund seines sozialen Status quälen wollte, stritt dieser ab: "Es war nicht meine erste Amtshandlung mit einem Obdachlosen". "Dem hat augenscheinlich nix gefehlt", gab einer seiner Kollegen zu Protokoll. Das Opfer selbst war für die Verhandlung nicht auffindbar, er ist ungarischer Staatsbürger mit unbekanntem Aufenthaltsort.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    Wo kein Kläger, da kein Richter

    Der Richter sah es "in keinster Weise erwiesen", dass der Obdachlose Verletzungen davongetragen haben. Er bot dem Beamten die Diversion an, da er sich in den unzähligen Dienstjahren nie etwas zu Schulden kommen lassen hat. "Ich glaube auch nicht, dass sie ihn quälen wollten." Zahlt der Angeklagte binnen 14 Tagen 1.500 Euro und stimmt die Staatsanwaltschaft zu, bleibt er unbescholten.

    Das, obwohl er zuvor noch versuchte, den Vorfall zu vertuschen. Bei ersten, disziplinarrechtlichen Ermittlungen gab er an, er habe den Mann mit Desinfektionsmittel eingerieben. Als ihm zur Beweissicherung das Pfefferspray abgenommen wurde, erklärte er die fehlende Flüssigkeit damit, dass er ein paar Wochen davor Drogendealer am Westbahnhof verfolgte. Dabei hatte er das Spray in der Hand, war ausgerutscht, hingefallen und dabei unter die Abdeckung der Sprühkappe gekommen.