Welt

Polizist versprach Asyl gegen Sex

Der Beamte versprach einem irakischen Asylbewerber gegen die Leistung sexueller Dienste sich um dessen Aufenthaltsstatus zu kümmern. Dieser wol

Heute Redaktion
Teilen
Bundesgericht bestätigt Urteil: Ein Freiburger Ex-Polizist hat die Notlage eines Mannes ausgenützt. (Symbolfoto)
Bundesgericht bestätigt Urteil: Ein Freiburger Ex-Polizist hat die Notlage eines Mannes ausgenützt. (Symbolfoto)
Bild: iStock

Das Bundesgericht in der Schweiz hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für einen Ex-Polizisten aus dem Kanton Freiburg bestätigt. Der Fall geht zurück auf das Jahr 2010, als der heute 64-Jährige noch im Polizeidienst war. Drei Mal kam es gemäß dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts zu sexuellen Kontakten.

Anschuldigung umgekehrt

Die Lausanner Richter haben die Verurteilung wegen Ausnützen der Notlage und des sich bestechen lassen bestätigt. Sie halten fest, dass das Freiburger Kantonsgericht die Unschuldsvermutung entgegen der Auffassung des Ex-Polizisten nicht verletzt habe. Die Vorinstanz habe außerdem den Ablauf der Geschehnisse nicht willkürlich festgestellt

Das höchste Schweizer Gericht lässt auch die Rüge des 64-Jährigen nicht gelten, wonach der Iraker ihn nur angezeigt habe, um in der Schweiz bleiben zu können. Das Bundesgericht führt dazu aus, dass der Iraker die Sache nicht selbst ans Licht gebracht habe. Die Ausnützung des Asylsuchenden sei vielmehr in einem anderen Strafverfahren aufgedeckt worden.

Zudem habe sich der Iraker lange nicht zu den Geschehnissen äußern wollen. Vielmehr habe er einen Strich unter die Ereignisse ziehen wollen, um diese zu vergessen. (red)