Ein 51 Jahre alter Polizist aus Klagenfurt ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu 6.000 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte ihm vorgeworfen, einen Fall von Kinderpornografie im Rahmen der Aktion "Ghostrider" nicht weiter verfolgt zu haben. Der Handakt war bei einem Büroumzug 2011 verloren gegangen und ein Jahr später wieder aufgetaucht. Trotzdem habe der Angeklagte keine weiteren Ermittlungen geführt, sondern den Fall auf "erledigt" gestellt.
Ein 51 Jahre alter Polizist aus Klagenfurt ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu 6.000 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte ihm vorgeworfen, einen Fall von Kinderpornografie im Rahmen der Aktion "Ghostrider" nicht weiter verfolgt zu haben. Der Handakt war bei einem Büroumzug 2011 verloren gegangen und ein Jahr später wieder aufgetaucht. Trotzdem habe der Angeklagte keine weiteren Ermittlungen geführt, sondern den Fall auf "erledigt" gestellt.
Der Polizist war geständig. "Es war dann schon ein Jahr vorbei. Ich kann nicht mehr sagen, was in mir vorgegangen ist, dass ich den Akt auf erledigt gestellt habe", sagte der Angeklagte. Es tue ihm leid, was passiert ist, sagte er zu Richter Dietmar Wassertheurer. Sein Verteidiger sagte, dass der 51-jährige den Verdächtigen in dem Kinderporno-Fall nicht kannte und nicht schützen wollte.
Außerdem habe sein Mandant an den in der Folge wieder aufgenommenen Ermittlungen "federführend" mitgewirkt, dass es dann doch noch zu einer Verurteilung gekommen sei. Den Polizisten treffe auch keine Schuld am Verschwinden des Akts, so der Rechtsanwalt.
Disziplinarverfahren kommt noch
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant sich vor dem Vorfall nie etwas zuschulden kommen habe lassen. In den vergangenen vier, fünf Jahren habe er über 500 Akte behandelt. Ein Kollege des angeklagten Polizisten sagte als Entlastungszeuge aus. Er bestätigte, dass es an der Arbeit des 51-Jährigen sonst nie etwas auszusetzen gegeben habe. Auch der Vorgesetzte des Angeklagten bestätigte, dass er mit dem Polizisten sonst immer zufrieden gewesen sei. Der Verteidiger bat beim Schöffensenat um eine milde Strafe. Auf seinen Mandanten komme ohnehin noch ein Disziplinarverfahren zu.
Der Richter sagte nach der Urteilsverkündung zum Angeklagten: "Die Staatsanwaltschaft verlässt sich in solchen Fällen auf die Polizei." Er selbst habe andererseits schon Akten vom Angeklagten bekommen und an denen nichts zu beanstanden war. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Tanja Kapper gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.