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Polizist wegen Rasens im Einsatz verurteilt

Heute Redaktion
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Ein Polizeiauto vor dem Genfer Flughafen.
Ein Polizeiauto vor dem Genfer Flughafen.
Bild: Reuters

Als der Genfer Polizist einen Einbrecher abfangen wollte, wurde er mit 76 km/h zuviel geblitzt. Er ist bereits der dritte Beamte in kurzer Zeit, der dafür eine Strafe kassiert.

In Genf wird bei Rasern rigoros durchgegriffen: Dass dabei auch keine Ausnahmen für Gesetzeshüter gelten, musste bereits der dritte (!) Polizist in diesem Jahr erfahren.

Nachdem Ende Jänner ein Beamter wegen zu hoher Geschwindigkeit in höchster Instanz zu einem Bußgeld von rund 528 Euro verurteilt wurde, folgte Mitte Februar ein Kollege. Auch dieser musste für seine Verfolgungsjagd, inklusive Prozesskosten, etwa 705 Euro hinblättern – "Heute.at" berichtete in beiden Fällen. Jetzt wurde das nächste Urteil gegen einen rasenden Polizisten bekannt:

Bei Verbrecherjagd zu schnell

Der Genfer Beamte ist wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Verfolgungsjagd zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Mann war während des Einsatzes auf einer auf 50 km/h begrenzten Straße mit 126 km/h geblitzt worden.

Der Fahrer will gegen das Urteil des Genfer Polizeigerichts Rekurs einlegen, wie sein Anwalt Jacques Roulet am Donnerstag der Agentur Keystone-SDA sagte. "Mein Mandant wird verurteilt wie jeder gewöhnliche Fahrer, der sich in einer 50 km/h-Zone wie ein Idiot verhält", bestätigte er Berichte der Zeitungen "Le Temps" und "Tribune de Genève".

76 km/h zuviel auf dem Tacho

Das Gericht habe die Strafe ohne jegliche Mäßigung hinsichtlich der Funktion und des Auftrags des Polizeibeamten beibehalten, kritisierte er das Urteil.

Der Polizist, damals noch in Ausbildung, war im Februar 2017 an einer Verfolgungsjagd mit Sirene und Blaulicht beteiligt. Ziel des Einsatzes war es, als gefährlich eingestufte Einbrecher abzufangen. Dabei wurde sein Fahrzeug mit 76 km/h zuviel auf dem Tachometer geblitzt.

Die Anklage stützt sich auf den Raserartikel im Straßenverkehrsgesetz, der auch für Polizisten angewendet wird. In diesem Fall vertraten die Richter die Ansicht, dass der Zweck der Tempoüberschreitung darin bestand, Einbrecher abzufangen und nicht darin, Menschenleben zu retten.

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