Österreich

Polizist zog von Sohn Beatmungsschlauch

Heute Redaktion
Teilen
Medical equipment for resuscitation in operating-room
Medical equipment for resuscitation in operating-room
Bild: iStock

Ein 58-Jähriger Polizeibeamter wurde am Donnerstag in Wien wegen schwerer Nötigung zu 9 Monaten Haft verurteilt. Er zog betrunken und im Streit den Beatmungsschlauch seines behinderten Sohnes, "um ihn zu schrecken".

Es war Freitag der 13. September 2019. Ein folgenschwerer Tag für einen Polizisten aus Wien-Simmering und seine Familie. Im Streit mit seiner Frau wäre durch ihn beinahe ihr gemeinsamer Sohn zu Tode gekommen.

Der Beamte zog beim schwer behinderten 20-Jährigen einen lebensnotwendigen Beatmungsschlauch heraus. Nach 40 Sekunden, wie aus den Daten des Gerätes hervorgeht, stellte er die Sauerstoffversorgung wieder her.

Die geschockte Mutter alarmierte sofort die Polizei. Der Vater wurde festgenommen und es wurden Ermittlungen wegen versuchten Mordes eingeleitet. Ein toxikologisches Gutachten ergab einen Alkoholspiegel von etwa 1 Promille. Schlussendlich wurde der 58-Jährige dann "nur" wegen schwerer Nötigung angeklagt.

"Wollte Sohn nur Schrecken"

"Wir hatten eine schwierige Situation zu Hause", sagte der Angeklagte bei der polizeilichen Einvernahme. Vor Gericht nahm er von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch. Auch die Zeugen, allesamt Familienmitglieder, sagten nicht aus.

"Es war eine Kurzschlussreaktion"

An ihrer Stelle sprach der Verteidiger Rudolf Mayer und erklärte die Tat der Richterin als "Kurzschlussreaktion" im Ehestreit um Geld und Autoschlüssel. "Er wollte seinen Sohn nur schrecken." Die Beiden seien seit 37 Jahren verheiratet. Ihr Erstgeborener war seit seiner Geburt eingeschränkt, war von Beginn auf künstliche Beatmung und später auf einen Rollstuhl angewiesen. "Das Ganze war eine Stresssituation" und die furchtbare Tat "ein Ausrutscher".

Anwälte forderten ein mildes Urteil

Der Polizist war eine Woche nach dem Vorfall bereits aus der U-Haft entlassen worden, da sich der Verdacht des versuchten Mordes nicht erhärtete. Nun lebt inzwischen wieder mit Gattin und Sohn zusammen. Seither trinke er keinen Tropfen Alkohol mehr.

"Die Familie ist wieder so heil wie es geht", erklärte Opferanwalt Wolfgang Renzl der Richterin und sprach sich, wie auch der Verteidiger Mayer für ein mildes Urteil aus. Der sagte: "Meinem Mandanten tut es sehr leid."

Neun Monate Haft

Richterin Weis kam den Bitten nach: "Neun Monate bedingte Haft". Damit verliert der Polizist nicht automatisch seinen Job. Endgültig entscheidet darüber noch eine interne Disziplinarkommission der Polizei. Das Urteil ist rechtskräftig.