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Polizisten dürfen nicht kleiner als 1,70 Meter sein

Heute Redaktion
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Eine Mindestgröße für Polizisten sei laut EuGH diskriminierend.
Eine Mindestgröße für Polizisten sei laut EuGH diskriminierend.
Bild: iStock

Eine griechische Polizisten hatte gegen eine Vorschrift, wonach Polizisten – egal ob männlich oder weiblich – mindestens 1,70 Meter groß sein müssen, geklagt.

Der Europäische Gerichtshof gab der Klägerin aus Griechenland Recht. Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für Frauen und Männer sei demnach diskriminierend und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, lautet das Urteil. Frauen sind naturgemäß oft kleiner als Männer, wodurch viele von vornherein von der Ausübung eines Polizistenjobs ausgeschlossen würden.

Laut EuGH liege eine "mittelbare Diskriminierung" vor, da die Vorschrift viel mehr Frauen als Männer benachteilige. Wenn zwei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist jene "mittelbare Diskriminierung" zulässig: ein rechtmäßiges Ziel und die Mittel zum Erreichen dieses Ziels - etwa das Funktionieren der Polizei - müssten angemessen und erforderlich sein. Das sei hier nicht der Fall.

Hierzulande keine Mindestgröße

In Österreich ist die Mindestgröße für Bewerber für den Eintritt in den Exekutivdienst seit dem 1. Jänner 2012 entfallen. Zuvor mussten Frauen zumindest 163, Männer zumindest 168 Zentimeter groß sein. Im gleichen Zug ist auch das Höchstalter von 30 Jahren entfallen.

(ek)