Österreich

Polizisten-Entlassung in Folterfall wird geprüft

Heute Redaktion
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Sechs Jahre nach der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. durch Wiener Polizisten sind im April 2012 drei involvierte Beamte aus dem Polizeidienst entlassen worden.

Wie der Standard vorab in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtete, wird diese Entlassung nun geprüft. Demnach liegt der Zeitung ein Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vor, der besagt, dass eine Beschwerde der drei Beamten gegen die schweren Disziplinarstrafen angenommen wurde, zwecks weiterer Prüfung ihrer Einwände.

Fällt diese Prüfung im Sinne der Polizisten aus, könnten sowohl die Entlassung als auch der Verlust erworbener Rechte der Polizisten außer Kraft gesetzt werden. Ein neuerliches disziplinarrechtliches Verfahren wäre nötig, berichtete der "Standard". Bis zum endgültigen Spruch der Höchstrichter würden Entlassung und Rechteverlust allerdings aufrecht bleiben. Einer gleichzeitig mit der Beschwerde beantragter aufschiebenden Wirkung leistete das Höchstgericht nicht Folge.

Schubhäftling schwer verletzt

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.

Drei Polizisten entlassen

Dienstrechtlich landete der Fall vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission, die eine Entlassung als nicht gerechtfertigt ansah. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich im April 2012 drei involvierte Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert. Erst im Mai 2012 hatte sich das Innenministerium offiziell bei dem Opfer entschuldigt.