Oberösterreich

Polizisten können gegen Video von Corona-Party klagen

Jene Coronaparty, die angeblich ein Vereinstreffen war, sorgt weiter für Wirbel. Etwa die Tatsache, dass es ein Video des Polizeieinsatzes gibt.

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Hier fand die Coronaparty statt.
Hier fand die Coronaparty statt.
privat

90 Personen (darunter 20 Kinder) hatten am Samstag in Linz eine fröhliche Gartenparty gefeiert. Doch weil zu viele Menschen da waren, keine Masken getragen wurde und die Abstandsregeln missachtet wurden, kam die Polizei. Die Beamten nahmen alle Personalien auf. Es hagelte 53 Anzeigen.

Einer der Veranstalter filmte die ganze Amtshandlung und streamte sie live im Internet. Die knapp 43 Minuten sind noch immer auf Youtube zu sehen. Und das könnte nun für eine Klageflut sorgen.

Es ist zwar grundsätzlich erlaubt eine Amtshandlung der Polizei zu filmen, sie dann auf einer Plattform zu teilen, kann hingegen zum Problem werden. "Als Behörde können wir hier nicht einschreiten, aber die Kolleginnen und Kollegen, die gefilmt wurden, können eine Privatklage einbringen", so Polizeisprecher David Furtner gegenüber "Heute".

Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der/des Abgebildeten entgegenstehen.
Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der/des Abgebildeten vor.
Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten eingeholt werden. (Quelle: oesterreich.gv.at)

Denn durch die Veröffentlichung könnte das "Recht am eigenen Bild" verletzt worden sein und das könnte zu einer Verurteilung führen. Darüber hinaus kann auch ein datenschutzrechtlicher Aspekt zu beachten sein.

"Heute" ist sich übrigens dazu entschlossen das Video nicht zu zeigen (oder Bilder daraus), weil uns der Urheber untersagt hat, etwas zu ändern (sprich die Polizistinnen und Polizisten zu pixeln).

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