Österreich

Polizisten müssen Strafzettel händisch "nachgendern"

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Es geht um das "Organstrafverfügungsformular 45", landläufig bekannt als Strafzettel. Auf diesem stand bisher die Formulierung "vom Lenker".

Es geht um das "Organstrafverfügungsformular 45", landläufig bekannt als Strafzettel. Auf diesem stand bisher die Formulierung "vom Lenker".

Seit 1. August muss der Zettel aber gegendert werden und den Passus "vom Lenker/von der Lenkerin" enthalten! Da es aber auch in OÖ noch viele bereits gedruckte Strafzettel gibt, wollte das Team Stronach in einer parlamentarischen Anfrage wissen: Was passiert jetzt mit den "falschen" Zetteln?

Antwort von Ministerin Mikl-Leitner: Die Restbestände werden nun "bei der Fertigung händisch berichtigt/gegendert, wodurch keinerlei Kosten anfallen". Ein genauer Blick auf den nächsten Strafzettel lohnt sich also...