Österreich

Polizei-Beamtin muss ein Jahr ins Gefängnis

Heute Redaktion
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Die Angeklagte (53) und ehemalige Beamtin der Wiener Polizei wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. (Symbolfoto)
Die Angeklagte (53) und ehemalige Beamtin der Wiener Polizei wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. (Symbolfoto)
Bild: iStock

Zu "verlockend" sei es für die Beamtin (53) gewesen, sich das Geld im Dienst selbst einzustecken - dafür muss sie nun drei Jahre teilbedingt ins Gefängnis, ein Jahr unbedingt.

Ganze 4.993 Mal verstieß eine ehemalige Beamtin (53) der Wiener Polizei gegen das Gesetz. Am Dienstag wurde sie am Landesgericht für Strafsachen deshalb zu drei Jahren Haft, davon zwölf Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil, das auf Amtsmissbrauch lautet, ist bereits rechtskräftig.

Die Verurteilte muss außerdem für einen verursachten Schaden von 102.000 Euro aufkommen. Zu Dienstzeiten war die 53-jährige unter anderem für das Ausstellen von Strafregisterbescheinigungen zuständig. Die Gebühr, die bei der Erstellung eines solchen Dokuments anfällt, kann in bar oder mit Bankomat-Karte bezahlt werden. Seit 2012 steckte die Frau das Geld jedoch fast 5.000 Mal selbst ein.

Dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Wolfgang Etl erklärte sie nun: "Wenn das Geld vor einem liegt, ist das schon sehr verlockend." Erst letztes Jahr flogen die Taten der ehemaligen Beamtin auf. Allerdings existieren Listen, die bei der strafrechtlichen Aufarbeitung und der Schadensermittlung sehr hilfreich waren, da sich jeder Fehlgriff nachweisen ließ.

Als Grund nannte die Angeklagte, die sich reumütig und geständig zeigte, die eigene finanzielle Notlage. Mit ihrem Einkommen hätte sie ihren Lebensstil und die hohen Fixkosten für ihre 90-Quadratmeter-Wohnung nicht bestreiten können. Auf die Frage des Richters, warum sie dann nicht in eine kleinere Wohnung gezogen sei, antwortete sie: "Ich hätt' mir die Übersiedlung nicht leisten können."

Trotz des langen Tatzeitraums und des immensen Schadens hat die Angeklagte noch mal "Glück" gehabt: Ihr Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und ihr Alter über 50 wurden ihr mildernd angerechnet und resultierten in einer teilbedingten Haftstrafe. Nach längerer Beratung mit ihrer Verteidigerin nahm die Frau das Urteil an. Auch Staatsanwalt Harald Bohe erhob keinen Einspruch.

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    (rfr)

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