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Polizistin mit Silikonbusen? Deutsches Verbot gekippt

Heute Redaktion
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Bild: imago stock&people

Eine 32-jährige Krankenschwester aus Dortmund hat sich in Deutschland vor Gericht das Recht erstritten, Polizistin sein zu dürfen. Wegen ihrer Silikon-Brüste ist sie in den vergangenen drei Jahren abgelehnt worden. Ein Gericht kippte das Silikonbrust-Verbot.

Eine 32-jährige Krankenschwester aus Dortmund hat sich in Deutschland vor Gericht das Recht erstritten, Polizistin sein zu dürfen. Wegen ihrer Silikonbrüste ist sie in den vergangenen drei Jahren abgelehnt worden. Ein Gericht kippte das Silikonbrust-Verbot.

Seit drei Jahren versucht die 32-Jährige im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) Polizistin - ihr Wunschberuf - zu werden. Doch der Polizeiarzt hatte sie immer abgelehnt - der Grund: ihre Silikonbrüste. Mit Brustimplantaten kann man in NRW nämlich nicht Polizistin werden. Grund dafür sei, dass die Implantate reißen könnten und damit während des Einsatzes ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war nun allerdings der Auffassung, dass das kein ausreichender Ausschlussgrund ist. Die Richter halten es für angebracht, diese Vorschrift zu überdenken. Grund ist ein Gutachten der Uniklinik Bonn. Das sieht grundsätzlich keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Silikonbrüste im Polizeialltag zur völligen Dienstunfähigkeit führen könnten.

Silikon-Brüste in Wien erlaubt

Das sieht man in Wien ähnlich, wie Polizeisprecher Paul Eidenberger zu "heute.at" sagte. "Wir stellen den Bewerberinnen da keine Hürden in den Weg." Dabei käme es allerdings "auf die Ausmaße an". "Wenn eine Beamtin dadurch beispielsweise keine Schutzweste mehr tragen kann, ist das natürlich schon ein Problem", so der Polizeisprecher. 

"Es gibt bestimmte optische Vorschriften, wie ausgefallene bunte Haarfarben", sagt Eidenberger. Außerdem sind Tätowierungen nur erlaubt, sofern sie durch die Sommeruniform (kurzärmeliges Hemd, lange Hose) völlig verdeckt sind. Auch manche Motive bzw. Bedeutungen von Tattoos sind ein Ausschlussgrund.