Wien

Pop-Up-Radwege wurden in nur einem Tag durchgepeitscht

Der Wiener Stadtrechnungshof nahm die MA 46 genau unter die Lupe. Kritisiert wird vor allem die kurze Verfahrensdauer bei den Pop-Up-Radwegen.

Christine Ziechert
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Der Stadtrechnungshof kritisiert die kurze Verfahrensdauer bei den Pop-Up-Radwegen.
Der Stadtrechnungshof kritisiert die kurze Verfahrensdauer bei den Pop-Up-Radwegen.
Denise Auer

Der Wiener Stadtrechnungshof nahm sich vor kurzem die MA 46 (Verkehrsorganisation) und Themen wie Bodenmarkierungen, das Einrichten von Begegnungszonen sowie die Errichtung von vier temporären Radfahranlagen, den sogenannten Pop-Up-Radwegen, an. Diese Radwege waren nach Ausbruch der Corona-Pandemie von der damaligen Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) initiiert worden. Die erste Pop-Up-Variante wurde Anfang Mai 2020 auf der Praterstraße realisiert. Laut Stadtrechnungshof stach bei den Pop-Up-Radwegen vor allem die stark verkürzte Verfahrensdauer ins Auge.

Demnach verging von der Anmeldung des Bedarfes nach einer vorbereitenden Verkehrsmaßnahme bis zur Einleitung des verkehrsbehördlichen Ermittlungsverfahrens mit der Aussendung des Verordnungsplans nur ein Tag. Zudem wurden den betroffenen Bezirksvorstehungen, der Landespolizeidirektion Wien, den Wiener Linien oder der MA 28 (Straßenverwaltung) nur wenige Tage eingeräumt, mögliche Einwände vorzubringen.

Polizei war gegen Pop-Up-Radwege

"Die Magistratsabteilung 46 verstärkte den Druck, indem sie anführte, die Stellungnahmen würden zwingend bis zum gewünschten Datum einlangen müssen, andernfalls werde man sie als Zustimmung bzw. Kenntnisnahme annehmen", schreibt der Stadt-Rechnungshof in seinem heute, Mittwoch, veröffentlichten Prüfbericht. Die angeschriebenen Stellen hatten also kaum Zeit, die Eingabe zuzuteilen, sich einen Überblick zu verschaffen, zu prüfen und zu analysieren.

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    In der Nacht auf Dienstag wurde der Pop-Up-Radweg auf der Lassallestraße zwischen Venediger Au und Vorgartenstraße errichtet.
    In der Nacht auf Dienstag wurde der Pop-Up-Radweg auf der Lassallestraße zwischen Venediger Au und Vorgartenstraße errichtet.
    Denise Auer

    Trotz der kurzen Zeit kam es in allen vier eingesehenen Fällen zu negativen Stellungnahmen der Landespolizeidirektion Wien, die den Vorhaben nicht zustimmte. Als Gründe wurden etwa Überlastungen, erhöhtes Konfliktpotenzial, verkehrssicherheitstechnische Bedenken und Unfallrisiken angeführt. In einem Fall wurde das Vorhaben auch von der zuständigen Bezirksvorstehung aufgrund der "indiskutablen Vorgangsweise bei der Verfahrensabwicklung" abgelehnt. Die vorgebrachten Einwände wurden zudem ebenfalls sehr rasch, innerhalb eines Tages, abgehandelt.

    "Der Stadtrechnungshof bestätigt uns in unserer bisherigen Kritik gegenüber den Pop-up Radwegen, die vergangenes Jahr von der damaligen Stadtregierung durchgeboxt wurden. Die Stadtregierung hat in einem offensichtlich undurchdachten Schnellschuss gehandelt und enormen Druck auf die beteiligten Stellen ausgeübt, das bestätigt auch der Stadtrechnungshof", reagiert Stadträtin Isabelle Jungnickel (ÖVP) auf den jüngsten Prüfbericht. "Dass mit Einwänden der betroffenen Stellen derart umgegangen wurde, ist mehr als zweifelhaft. Es kann nicht sein, dass das der Weg ist, politische Projekte umzusetzen", meint auch ÖVP-Verkehrssprecher Wolfgang Kieslich.

    Feuerwehr wehrte sich vergeblich gegen Poller

    In einem weiteren Fall stellte ein Bezirksvorsteher den Antrag auf Umsetzung einer Begegnungszone, einer Fußgängerzone und der Neugestaltung einer Parkanlage. Bei einer Ortsverhandlung sprach sich die Feuerwehr gegen einen Poller bei der Einfahrt in die Begegnungszone aus. Der Poller wurde trotzdem errichtet, der Stadtrechnungshof kritisierte dabei, dass die Grundlage dieser Verordnung nicht angegeben war.

    Insgesamt sind im Prüfbericht des Stadtrechnungshofes nur wenige Kritikpunkte zu finden. Festgestellte Mängel betrafen in erster Linie formale Punkte, wie etwa nicht auffindbare Vorakte, Pläne ohne Legende oder die inkorrekte Darstellung der Entscheidungsinstanz bei Einsprüchen. Auch die kurze Verfahrensdauer bei den Pop-Up-Radwegen wurde angeführt. Hier empfiehlt der Stadtrechnungshof für künftige, ähnlich gelagerte Verfahren, ein Mindestmaß an Zeit zur fundierten Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Weiters wurde die generelle Empfehlung ausgesprochen, die Qualität der Unterlagen in den aufgezeigten Bereichen zu steigern.