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Post erklärt Mutter einfach für tot, schockt Tochter

Heute Redaktion
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Eine Schweizerin bekam regelmäßig Kondolenzen zum Tod ihrer Mutter.
Eine Schweizerin bekam regelmäßig Kondolenzen zum Tod ihrer Mutter.
Bild: 20 Minuten

Eine Tochter bekommt regelmäßig Kondolenzen zum Tod ihrer Mutter. "Meine Mutter ist nicht tot!", sagt sie. Trotzdem wird ihre Post mit dem Vermerk "Gestorben" retourniert.

"Ich spreche Ihnen mein Beileid zum Tod Ihrer Mutter aus", bekommt eine 30-jährige aus dem Umland von Basel (Schweiz) seit vier Jahren regelmäßig zu hören. Doch: "Meine Mutter ist nicht tot!", sagt sie. Immer wieder werde sie damit konfrontiert, das sei jeweils "extrem schockierend". "Ich sehe meine Mutter nur alle zwei bis drei Monate, da bleibt mir bei solchen Aussagen schon mal das Herz stehen", erzählt sie.

Grund für die Kondolenzen sind von der Post retournierte Briefe, die an ihre 66-jährige Mutter in Basel versandt wurden. Der Versand kehrt an den Absender mit dem Vermerk "Gestorben" zurück. Aufgefallen, dass ihre Mutter von der Post für tot erklärt wurde, sei der Tochter, als sie von Bekannten darauf angesprochen wurde. "Unsere gemeinsame Ärztin zum Beispiel, kondolierte mir, da die Rechnung meiner Mutter zurückgesandt wurde", erzählt die Frau.

Blick nach Basel offenbarte das Problem

Vor rund einer Woche wandte sie sich mit einem der retournierten Briefe an die Post. Nach längerer Suche wurde man dort schließlich fündig. Wie sich herausstellte war der Name der Mutter zweimal im System eingetragen, zwar mit zwei unterschiedlichen, jedoch recht ähnlichen Nachnamen, wie Post-Sprecher Oliver Flüeler gegenüber dem Nachrichtenportal "20 Minuten" erklärt. Tatsächlich sei einer der Namen mit "Gestorben" markiert gewesen. Die Post an den anderen Namen sei korrekt zugestellt worden.

Sehr ungewöhnlicher Fall

Die Doublette lässt sich wohl mit der Scheidung der Mutter und dem einhergehenden Namenswechsel Jahre vor dem Postproblem erklären, vermutet die Tochter. Oliver Flüeler hält diese Erklärung für plausibel. Wieso die Frau unter ihrem alten Namen für tot erklärt wurde, bleibt jedoch ein Rätsel.

"Das ist tatsächlich ein sehr ungewöhnlicher Fall. Wir haben das abgeklärt", sagt Flüeler. "Wenn jemand für verstorben erklärt wird, geschieht dies in der Regel auf Geheiß der Angehörigen und muss amtlich beglaubigt werden", erklärt er. Allerdings könne aber auch ein Postbote eine verstorbene Person im System melden.

Im vorliegenden Fall habe die Post nicht eruieren können, wie es zur Meldung gekommen sei. "Wir haben den Eintrag jetzt bereinigt und es sollte nicht mehr vorkommen", versichert Flüeler.

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