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Post verkauft Daten über unsere Parteiaffinität

Die Post verkauft an Kunden Daten von Österreichern. Name, Adresse, Geschlecht, Alter und bei 2,2 Millionen Bürgern die Parteiaffinität sind dabei.

Heute Redaktion
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"Die Österreichische Post hat von rund 2,2 Millionen Menschen Parteiaffinitäten abgespeichert und dieses Datenmaterial an politische Parteien für Wahlwerbung weiterverkauft. Datenschützer halten das für nicht legal", berichtet die Recherchplattform Addendum unter dem Titel "Wenn die Post Partei ergreift". Um was geht es? Die Post hat 2001 damit gestartet, über eine eigene Online-Plattform Daten zu verkaufen.

"Bewusste Mutmaßung"

Unter "Daten" versteht man dabei die Namen, Adressen, Geschlechts- und Altersangaben der Österreicher. Die Post nutzt dabei Daten, die bei der Inanspruchenahme von Post-Leistungen wie dem Nachsendeauftrag angegeben werden – dass die Daten der Kunden zu Marketingszwecken verkauft werden, findet sich dabei in den Details. Für Kritik sorgt aber auch, dass bei 2,2 Millionen Österreichern eine "Parteiaffinität" mitverkauft werde.

Bei der "Parteiaffinität" handle es sich um eine statistische Hochrechnung, welche Partei ein Betroffener wahrscheinlich wählt und welche politischen Positionen er oder sie vertritt. "Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann", kritisiert der Jurist Axel Anderl gegenüber "Addendum". Datenschützer sehen dies als illegal an.

Auskunft verlangen

Die Post selbst gibt gegenüber der APA an, dass sie durch die Gewerbeordnung berechtigt sei, "Personen aufgrund von Marketinganalyseverfahren Marketinginformationen zuzuordnen". Die Datennutzung werde dabei "strikt" nur für Marketingzwecke eingeschränkt – und alle Betroffenen hätten zugestimmt. Drei Millionen Datensätze und Profile handelt die Post, berichtet Addendum, das über die Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung auf den Sachverhalt stieß.

Alarmiert zeigt sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI), die Gewerbeordnung beziehungsweise der Paragraf 151 decke "das schon einmal gar nicht ab, was die Post macht", so Chefjurist Thomas Hirmke zur APA. Doch auch datenschutzrechtlich sei der Vorgang bedenklich. Hirmek empfiehlt, ein Auskunftsbegehren an die Post zu richten. Sollten dabei persönliche Daten aufscheinen, kann man die Löschung beantragen. (red)