Niederösterreich

Postler (24) stahl in acht Wochen Packerl um 172.000 €

Unfassbar dreist soll ein junger Zusteller vorgegangen sein: Er stahl laut Anklage an nur 30 Werktagen Pakete mit einem Inhalt von 172.000 €.

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Am Weg in den Gerichtssaal
Am Weg in den Gerichtssaal
Lenger

Als Zusteller der Post hatte sich ein in Kabul geborener österreichischer Staatsbürger in kurzer Zeit ein Vermögen zusammengestohlen. Er lud laut Anklage in der Zeit vom 20. Mai bis 15. Juli 2020 nur Pakete, deren Inhalt er als halbwegs wertvoll einschätzte, in seinen Lieferwagen.

Über 200 Handys weg

Während der Fahrt riss der 24-Jährige die Pakete auf und entnahm die Wertsachen: über 200 hochwertige Smartphones, Dutzende Stangen Zigaretten, Tablets, WLAN-Router und Dutzendes Handyzubehör, eine Kette und andere Wertsachen.

Wertlose Pakete wieder zugemacht

Pakete, deren Inhalt weniger wertvoll war, verschloss der 24-Jährige wieder und brachte sie teilweise zurück ins Verteilerzentrum im Bezirk Korneuburg. Bei seiner Festnahme hatte er schließlich auch einen fremden Wohnungsschlüssel bei sich. Dazu gab er völlig lebensfremd an, den Schlüssel am Gehsteig gefunden und an sich genommen zu haben, aber am Fundort einen Zettel mit Telefonnummer hinterlassen zu haben.

    Der angeklagte 24-Jährige
    Der angeklagte 24-Jährige
    Lenger

    Der jetzt als Essenszusteller tätige 24-Jährige hat rund 75.000 Euro Schulden und finanzielle Verpflichtungen von 1.200 Euro im Monat und dürfte die Handys billig an einen Hehler verkauft haben. 

    Nur bedingte Strafe

    Der von Anwalt Normann Hofstätter vertretene 24-Jährige zeigte sich beim Prozess großteils geständig. Anwalt Hofstätter arbeitete die Pluspunkte für den Angeklagten heraus: "Er war doch immerhin sechs Wochen in Untersuchungshaft, in dieser Zeit wurde er Vater und er hat sofort nach der Entlassung wieder eine Arbeit als Zusteller gefunden. Also dürfte er im Job nicht so schlecht sein, denn sein Arbeitgeber kennt seine Vorgeschichte."

    Der Richter meinte nur: "Waren Sie eigentlich schon mal in Kabul?" Der Angeklagte: "Ja, ein Mal." Der Richter verwies auf das moderne Rechtssystem in Österreich und ließ den Austro-Afghanen mit einem blauen Auge davon kommen: 15 Monate bedingte Haft. Die Verteidigung nahm an, die Staatsanwaltschaft überlegt noch - somit nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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