Österreich

Praterstern: Alko-Verbot gilt schon ab Freitag

Heute Redaktion
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Bald-Bürgermeister Michael Ludwig sprach zuletzt noch vom 1. Mai, doch jetzt steht fest: Das Alkohol-Verbot am Praterstern tritt schon am 27. April in Kraft.

Die Stadt Wien, Polizei und ÖBB wollen den Praterstern – mit rund 150.000 Passagieren täglich einer der größten Verkehrsknotenpunkte Wiens – wieder zu einem attraktiven öffentlichen Platz machen. Der designierte Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kündigte daher für den Praterstern per Verordnung ein Alkoholverbot an.

Dieses wird bereits mit 27. April wirksam, ein Jahr lang wird die Situation am Praterstern evaluiert, anschließend können Überlegungen angestellt werden, das Alkohol-Verbot auch auf andere öffentliche Plätze in Wien auszuweiten.

Praterstern soll wieder sicher werden

"Damit kommen wir auch der Bitte der Wiener Polizei nach und geben ihnen nun ein rechtliches Instrument in die Hand", erklärte Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) heute, Montag, vor Journalisten. "Es kann nicht sein, dass es in unserer Stadt einen Platz gibt, an dem sich die Menschen unwohl fühlen. Daher haben wir gemeinsam mit der Wiener Polizei und den ÖBB eine Allianz geschmiedet, damit der Praterstern wieder zu einem sicheren und attraktiven Raum wird", erklärte Sima weiter.

Trotz jahrelanger Versuche den Praterstern, etwa durch Einsatz von Sozialarbeitern, zu "befrieden" habe nur bis zu einem gewissen Grad funktioniert. Nun habe man den Punkt erreicht, an dem weitere Maßnahmen notwendig werden, betonte Sima. Konkret verfolgt die Stadt zwei Linien: Zum einen ein Sofortmaßnahmen-Paket, zu dem auch das Alkoholverbot zählt, sowie mittelfristige Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung einer neuer Polizeiinspektion direkt am Praterstern. Einen genauen Zeitplan, wann diese eröffnet werden soll, gibt es allerdings noch nicht.

Erstmals Verbot im öffentlichen Raum

War der Konsum alkoholhältiger Getränke im Bereich der ÖBB, also den Bahnhöfen, sowie der Wiener Linien schon bisher verboten, gilt dies künftig erstmals auch für den öffentlichen Raum. Begrenzt wird die Verbotszone durch die Zugänge zur U-Bahn (siehe Grafik).

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(Quelle: Stadt Wien)

Zusätzlich zum Alkoholverbot will die Stadt auch durch die verstärkte Präsenz ihrer Mitarbeiter für Ordnung beim Praterstern sorgen. Eine ständige Arbeitsgruppe, bestehend unter anderem aus Vertretern der Stadt und des Bezirks, soll die Umsetzung der Verordnung begleiten.

Begleitmaßnahmen zum Alkoholverbot

"Internationale Erfahrungen wie etwa in München zeigen, dass keine direkte Verdrängung stattfindet. Dennoch werden künftig mehr Mitarbeiter des Büros für Sofortmaßnahmen oder des Stadtservice vor Ort sein. Diese werden die Lage beobachten und stehen den Anrainern als Ansprechpartner zur Verfügung", erklärt Sima. Weil das subjektive Sicherheitsgefühl auch eng mit Sauberkeit verbunden ist, sei auch die MA 48 vermehrt im Einsatz. "Schon jetzt sind die Mitarbeiter von 6 Uhr Früh bis 4 Uhr Früh vor Ort", betont Sima.

Praterstern für Polizei "riesige Herausforderung"

Aus polizeilicher Sicht sei der Praterstern eine "riesige Herausforderung", betonte der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl. "Pro Tag 'bewohnen' je nach Witterung und Tageszeit zwischen 20 und 60 Obdachlose den Praterstern. Die Statistik für die ersten drei Monate des Jahres 2018 zeigt, dass 40 bis 50 Personen am oder in der Nähe des Pratersterns Straftaten begangen haben und dabei unter Alkoholeinfluss standen", so Pürstl.

Mit der nun vorliegenden Verordnung habe man als Polizei nun ein Instrument in der Hand, mit dem man zur "Linderung der Situation" beitragen könne. Künftig kann die Polizei Personen, die innerhalb der Verbotszone Alkohol konsumieren, wegweisen, den Alkohol konfiszieren und, wenn nötig, auch eine Anzeige aussprechen, die mit bis zu 70 Euro Strafe verbunden ist.

"Die Polizisten erhalten natürlich eine Anweisung, besitzen aber auch von selbst das nötige Fingerspitzengefühl, um adequat auf die jeweilige Situation reagieren zu können", unterstrich der Polizeipräsident.

Gemeinsamer Vollzug der jeweiligen Hausordnung

Für ÖBB und Wiener Linien ist die enge Zusammenarbeit wichtig, weil nur so ein flächendeckender Vollzug der jeweiligen Hausordnung möglich ist. So sind die Wiener-Linien-Securities etwa für die U-Bahnstationen zuständig, während der Sicherheitsdienst der ÖBB im Bahnhof unterwegs ist. "Durch diesen gemeinsamen Einsatz wollen wir das Sicherheitsgefühl der Passagiere heben und die Aufenthaltsqualität im und vor dem Bahnhof verbessern", erklärte ÖBB-Vorstandsmitglied Silvia Angelo.

Aktuell würden etwa in Salzburg auch künstlerische Interventionen auf Bahnhofsvorplätzen getestet, die auch einmal in Wien umgesetzt werden könnten. Zusätzlich überlege man, wie man die Verfügbarkeit des Gratis-W-Lan reduzieren könne, so Angelo.

Bekommt Wien jetzt einen Sicherheitsstadtrat?

Die Verordnung zum Alkoholverbot ist eine Abweichung vom bisherigen SPÖ-Prinzip der "Unterstützung statt Verbot". Eben das bringt Teile des Grünen Koalitionspartner auf die Palme. Wie berichtet kritisierte vor allem die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein die Maßnahme.

Für Ulli Sima kein Grund zur Aufregung. "Wir sind uns mit dem Regierungspartner grundsätzlich über das Ziel einig, da wir aber unterschiedliche Parteien sind, gibt es auch unterschiedliche Ansichten."

Die heutige Präsentation des gemeinsamen Sicherheitskonzepts könnte auch ein Schritt Richtung Schaffung eines eigenen Sicherheits-Stadtrats sein. Sollte Michael Ludwig etwas der Art planen, wäre Ulli Sima die logische Wahl. Denn schon jetzt ist sie für wesentliche Teile der "Sicherheits- und Ordnungsabteilung" der Stadt Wien zuständig. Zu ihren Agenden zählen unter anderem die Wiener Linien, die Müllabfuhr sowie die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. (lok)