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Preishammer – Kosten für Handy-Tarife explodieren

Die Arbeiterkammer Wien warnt jetzt vor einem Preishammer besonders bei Handy-Grundgebühren, aber auch bei Servicegebühren im nächsten Jahr.

Preisschock für viele Handynutzer im Jahr 2023
Preisschock für viele Handynutzer im Jahr 2023
istock/ Symbolbild

Eine Analyse der Arbeiterkammer zeigt: Die großen Anbieter – A1, Drei und Magenta – haben in ihren Handyverträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht, können sie die Preise erhöhen – sie werden im nächsten Jahr aufgrund der hohen Teuerung voll durch die Decke gehen.

Die Arbeiterkammer hat berechnet: Bei einem durchschnittlichen Vertragstarif mit 40 Euro Grundgebühr heißt das Mehrkosten von rund 41 Euro im nächsten Jahr. Konsumenten haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Klauseln im Vertrag festgeschrieben sind.

Teuerungen gehen durch die Decke

Die Teuerungen gehen durch die Decke und machen das Leben immer schwerer leistbar. Die AK hat die Handyverträge bei den Anbietern A1, Drei und Magenta unter die Lupe genommen: Noch ist es am Mobilfunkmarkt eher ruhig. Doch im nächsten Jahr wird der Inflationshammer bei vielen Handynutzern kräftig zuschlagen aufgrund der hohen Teuerung.

Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert.

Preise während Vertragslaufzeit ändern

Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale/-gebühren und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation. Konsument:innen haben laut OGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine solche Wertanpassungs- oder Indexierungsklausel im Vertrag steht.

Konkret: Bei den drei großen Anbietern A1, Magenta und Drei ist es seit Jahren üblich, in die Vertragsbedingungen von Neutarifen Preis-Indexklauseln für die Grundgebühren, aber mitunter auch Servicegebühren und anderen Preisleistungen einzubinden. Aufgrund der jahrelangen geringen Inflationszahlen von jährlich maximal zwei Prozent wurden die Erhöhungen bisher wenig beachtet. Nun aber schätzt die Statistik Austria den Preisschub allein im Juni (gegenüber dem Vorjahresmonat) auf 8,7 Prozent.

Saftige Preiserhöhungen

Die drei "Großen" können also 2023 die Grundgebühren saftig verteuern und mitunter auch noch andere Preise:
+ Bei A1 (und Bob) sind auch die Servicegebühren indexgesichert. Eine Indexanpassung gibt es auch bei bestimmten A1-Tarifoptionen, zum Beispiel Handygarantie, Handyschutz oder Onlineschutz.
+ Magenta schreibt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Die Verrechnung betrifft ausschließlich die monatliche reguläre Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen."
+ Drei beschränkt Inflationsanpassungen auf „fixe monatliche Entgelte in Gestalt von Grundgebühr und Mindestumsatz“.

Positiv: Zumindest haben die drei Anbieter anlassbezogene Nebenspesen, etwa Mahn- oder Sperrgebühren gegenüber der letzten Arbeiterkammer-Erhebung 2019 – bisher – nicht erhöht.

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