Österreich

Privat-Klagen wollen Rauchverbot durchsetzen

Heute Redaktion
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Nachdem das Land Wien eine Klage gegen die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie angekündigt hat, gibt es jetzt zwei private Individualanträge, die vor Gericht gehen.

Das Land Wien lässt das Rauchergesetz nun vom Verfassungsgerichtshof prüfen, bringt eine Klage ein. Anlass ist die Aufhebung des generellen Rauchverbots in Lokalen, das schon beschlossen war – und von der jetzigen, türkis-blauen Regierung gekippt wurde. Schon im nächsten Landtag am 12. Juni bringt Wien eine Verfassungsklage gegen die aktuelle Raucherregelung ein. Ziel: Das – ursprünglich ab 1. Mai geplante – Rauchverbot in der Gastronomie einzuführen. Wien will "dieser Raucherregierung den Kampf ansagen".

Private ziehen vor Gericht

Jetzt ziehen auch Private vor den Verfassungsgerichtshof. Eine jugendliche Nichtraucherin und Gastronom Markus Artner haben sich an Rechtsanwalt Gerald Otto gewandt, der Initiativanträge für die Umsetzung des Rauchverbots einbringt. Zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin sowie deren Vater haben am Montag Initiativanträge beim Verfassungsgerichtshof eingebracht – zur Prüfung der neuen Raucherregelungen, die das eigentlich ab 1. Mai geltende Rauchverbot in der Gastronomie wieder aushebeln. Artner führt insgesamt sieben Gastronomiebetriebe, in denen 100 Mitarbeiter beschäftigt sind, fünf davon in Wien.

Gastronom: "Habe darauf vertraut, dass das Rauchverbot ab 1. Mai kommt"

"Es sollen gleich Bedingungen für alle gelten", so Gastronom Markus Artner, der durch "Wettbewerbsverzerrungen" sieht. "Ich habe darauf vertraut, dass das Rauchverbot ab 1. Mai kommt", so Artner zu "Heute". Daher habe er eines seiner Lokale im Burgenland, das "Strandhaus", so umgebaut, dass es keinen Raucherbereich hat. Er habe "über eine Million" investiert, nun rechne er mit Umsatzeinbußen.

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Gastronom Markus Artner: "Es geht um gleiches Recht für alle"

"Es geht um gleiches Recht für alle, darum, dass für alle das gleiche gilt" und "auch um den Schutz der Mitarbeiter", erklärt Artner. Alle seine Lokale sind Nichtraucher-Lokale. Durch die Rücknahme des generellen Rauchverbots in der Gastronomie gebe es nun weiterhin eine "Wettbewerbsungleichheit".

"Das generelle Rauchverbot hätte auch endlich die Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomiebetrieben sowie die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten beseitigt", stellt Artner klar. Es geht ihm um "gleiche Marktbedingungen für alle Teilnehmer". Auch für Jugendliche, die "eigentlich Nichtraucher sind" und dann im Raucherlokal sitzen müssen, brauche es Schutz, so Artner.

Rechtsanwalt Otto: "Gesetzgeber sollte Jugendschutz im Blick haben"

Sein Rechtsanwalt Gerald Otto (bkp Rechtsanwälte) sagt: "Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist." Bei den Gastrobetrieben gebe es "Wettbewerbsverzerrungen" durch die Rücknahme des Rauchverbots. Denn: "Nichtraucherlokalen gehen weiter Gäste verloren."

Die Jugendliche, die Otto vertritt, will anonym bleiben. "Das Argument ist, dass Jugendschutz etwas ist, das der Gesetzgeber im Blick haben sollte", erklärt Otto. Es gebe eine "Ungleichbehandlung" und eine "Verschlechterung des Jugendschutzes". Der Gesetzgeber verbiete zwar Jugendlichen den Erwerb von Zigaretten und Co.", schützt sie aber nicht davor, Passivrauch ausgesetzt zu werden." Auch durch sozialen Druck würden Jugendliche oft dazu gebracht, in Raucherlokale zu gehen. "Der Gesetzgeber kommt seiner Pflicht nicht nach." Es gehe darum, dass die Aufhebung des Rauchverbots als "verfassungswidrig" eingestuft wird.

(gem)