Wien

Pro-Choice-Aktion in Wien fordert Recht auf Abtreibung

Aktivisten besprühten Sonntagnacht Straßen vor Ministerien und Parteizentralen. Gefordert wird ein Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche.

Heute Redaktion
Aktivisten von LINKS haben in der Nacht Gehsteige vor politischen und kirchlichen Organisationen in Wien mit Pro Choice-Botschaften versehen.
Aktivisten von LINKS haben in der Nacht Gehsteige vor politischen und kirchlichen Organisationen in Wien mit Pro Choice-Botschaften versehen.
LINKS

Nicht zum ersten Mal macht die Wiener Partei "LINKS" mit einer Guerilla-Aktion aufmerksam. Sonntagnacht wurden politische und kirchliche Adressen Ziel einer Sprayaktion. Ausgewählt wurden Organisationen, "die Abtreibungen öffentlich stigmatisieren", so die Partei. Die Botschaft vor deren Türen: Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich legalisieren.

"Pro Life heißt Pro Choice. Es Heisln"

In Österreich gibt es die sogenannte "Fristenlösung". Schwangerschaftsabbrüche sind nicht legal, sondern nur straffrei, sofern sie innerhalb der ersten drei Monate durchgeführt werden. Angesichts der Situation in den USA prangert man diesen Umstand an. "Abtreiben auf Kasse: Jetzt!" liest man auf dem Gehweg vor dem Gesundheitsministerium. Vor dem Justizministerium fordert man ein Recht auf Abtreibung. Einen schärferen Ton hat die Botschaft vor der Katholischen Hochschulgemeinde: "Pro Life heißt Pro Choice. Es Heisln" ziert den Asphalt.

Nachrichten aus Sprühkreide hat man auch vor den Parteizentralen von ÖVP und FPÖ, der ungarischen Botschaft, dem päpstlichen Missionswerk und vor der Minoritenkirche hinterlassen. LINKS betont, dass Schwangerschaftsabbrüche Privatsache der Frau sind und sie allein darüber zu bestimmen hat. "Das Recht auf Abtreibung ist ein Grundrecht und so sollte es auch im Gesetz stehen", wird gefordert.

Auch die hohen Kosten eines Eingriffs von 350 und 800 Euro werden kritisiert. Wie auch in anderen europäischen Ländern sollen in Österreich die Krankenkassen die Kosten übernehmen – unabhängig davon, ob ein medizinischer Notfall für den Abbruch vorliegt.