Zusätzlich dürfen die Betreiber auch an Feiertagen öffnen. In den Monaten Dezember und Jänner muss jedenfalls geschlossen bleiben. Vor den Corona-Jahren durften die Schanken nur freitags bis sonntags und feiertags öffnen.
Nun wurde aber von der Stadt in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Wien die neue Regelung ausgearbeitet, die seit 1. April gilt. "Da die WienerInnen das erweiterte Angebot in den letzten Jahren gut angenommen haben, ist es nur folgerichtig, dass wir erweiterte Öffnungszeiten auch künftig ermöglichen“, verkünden Bürgermeister Michael Ludwig und Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky (beide SPÖ).
Buschenschanken unterscheiden sich von Heurigen darin, dass sie nur kalte Mahlzeiten und saisonal begrenzte Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Klassischerweise sind das Wein und Obstwein, Trauben- oder Obstmost, oder Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte. Auch selbst gebrannte alkoholische Getränke sind erlaubt.
"Ab sofort dürfen Heurigenbesucher, die die besondere, familiäre Buschenschank-Atmosphäre erleben wollen, 10 Monate im Jahr im Weingarten bei einem eleganten Glas Wiener Wein und ausgewählten Heurigenschmankerln den Weitblick über die Stadt Wien genießen", freut sich Norbert Walter, Präsident des Landwirtschaftsverbandes Wien. Das sei laut Walter ein wichtiger Schritt für die Erhaltung der Tradition Wiener Heuriger.
"Der Wiener Wein, die Heurigen und die Buschenschanken gehören zum Lebensgefühl unserer Stadt. Das soll auch weiterhin so bleiben", so Ludwig und Czernohorszky abschließend.
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