Österreich

Prostituierte gebucht, um Ring auffliegen zu lassen

Seit Tagen läuft in Innsbruck eine Aktion gegen illegale Wohnungsprostitution. Die Polizei hat ihre Maßnahmen detailliert dokumentiert.

Heute Redaktion
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In Innsbruck wird hart gegen illegale Prostitution vorgegangen.
In Innsbruck wird hart gegen illegale Prostitution vorgegangen.
Bild: imago stock & people

Da in der Vergangenheit die Maßnahmen gegen den illegalen Straßenstrich Wirkung gezeigt haben, verlagerte sich das Phänomen der illegalen Prostitution in den Wohnungsbereich, heißt es von der Polizei. Verstärkt wurde der Verdacht durch einschlägige Seiten, auf denen illegale Sexdienstleistungen angeboten wurden.

Der Polizei gelang ein großer Schlag gegen die Szene, bei der mit Ausnahme einer Beschuldigten alle in der Anonymität lebten und meldepolizeilich nicht erfasst waren.

Insgesamt wurden fünf Prostituierte mittels Strafverfügung wegen versuchter Prostitutionsausübung sowie wegen fehlender Gesundheitsuntersuchungen bestraft, zwei Wohnungen als illegale Bordellbetriebe geschlossen, zwei der Prostituierten nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes vorübergehend festgenommen, ein Visum annulliert und zwei offene rechtskräftige Strafen in der Höhe von rund 1.300 Euro eingetrieben.

Sexdienste von Behörde gebucht

Die Kontrollen liefen im Wesentlich ähnlich ab: Ein Behördenvertreter vereinbarte telefonisch als vermeintlicher Freier einen Termin mit der Prostituierten. Im Zuge des Kontaktgespräches wurde ihm eine Adresse als Treffpunkt von der Sexarbeiterin genannt.

Dort eingetroffen wurde der Beamte meist an der Eingangstüre abgeholt und in die als illegale Bordelle verwendeten Wohnungen geführt. Nachdem sich die Prostituierte mit dem vermeintlichen Liebeskunden über Preis und Leistung geeinigt hatte, gab er sich als Beamter zu erkennen.

Der chronologische Ablauf

Am 4. Mai wurden die als vermeintliche Freier auftretenden Behördenvertreter zur amtsbekannten Adresse am Mitterweg 87 bestellt. Eine 23-jährige Rumänin trat als Prostituierte auf und bot ihre Liebesdienste an. Aufgrund dessen wurde sie vor Ort mittels Strafverfügung bestraft und wurde die verwendete Räumlichkeit als illegaler Bordellbetrieb geschlossen. Die Schließung wurde zwischenzeitlich aufgehoben, da der Vermieter einen seriösen Nachmieter glaubhaft gemacht und das ursprüngliche Mietverhältnis aufgekündigt hatte.

Am selben Tag bot eine 32-jährige Rumänin in der Haller Straße ihre Liebesdienste an. Sie wurde vor Ort mittels Strafverfügung bestraft und ihr die Schließung der Räumlichkeit angedroht. Im Zuge der Amtshandlung wurde festgestellt, dass sich in einem anderen Zimmer der Wohnung der 6-jährige Sohn aufhielt, auf den augenscheinlich eine Freundin der Mutter aufpasste, die ebenso in der Vergangenheit wegen illegaler Prostitution in Erscheinung trat. Die Rumänin bezog obendrein Sozialleistungen, obgleich sie einer – wenn auch illegalen - Beschäftigung als Prostituierte nachging. Eine Meldung erging an den Jugendwohlfahrtsträger sowie an die Ermittlungsgruppe "Sozialbetrug" der Landespolizeidirektion Tirol. Gegen die angeführte Freundin der Prostituierten bestanden ebenso offene rechtskräftige Strafen, die von dieser jedoch bezahlt werden konnten.

Der dritte Kontrollort befand sich in einem Hotel in Pradl. Eine 31-jährige Bulgarin bot hier ihre Sexdienstleistungen an. Auch sie wurde über eine einschlägige Internetplattform von den Beamten kontaktiert. Sie wurde vor Ort mittels Strafverfügung abgestraft, eine offene rechtskräftige (einschlägige) Strafe konnte sie sofort begleichen, wodurch sie die Vorführung in das Polizeianhaltezentrum abwehren konnte. Von der Schließung des Hotelzimmers wurde Abstand genommen, da sie ihren Aufenthalt aus eigenen Stücken beendete.

Am 9. Mai rückten die Polizeijuristen neuerlich aus und wurden zweimal in Hötting fündig. Einmal trafen die Beamten auf eine 28-jährige Russin, die ihre Liebesdienste den Amtsvertretern anbot. Ihr wurde eine Strafverfügung wegen illegaler Prostitutionsausübung und fehlender Gesundheitsuntersuchung zugestellt. Die Schließung der Wohnung als illegales Bordell wurde ihr angedroht. Die Russin verfügte über einen gültigen russischen Reisepass und ein französisches Touristenvisum. Da sie der illegalen Prostitution nachging und den Visumszweck – das wäre in ihrem Fall der Besuch von Verwandten und Bekannten in Frankreich gewesen – vereitelt hatte, wurde der Sichtvermerk in Absprache mit der fremdenpolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion annuliert. Sie wurde nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes kurzzeitig festgenommen. Da die Rückreise nach Russland gesichert war, wurde von weiteren fremdenpolizeilichen Sicherungsmaßnahmen abgesehen.

Im Zuge der letzten Kontrolle am selben Tag stießen die Beamten auf eine 38-jährige Kolumbianerin, die den Kontrollbeamten ihre Dienste anbot. Sie wurde vor Ort mittels Strafverfügung abgestraft. Die Kolumbianerin verfügte über einen gültigen Reisepass sowie einen Aufenthaltstitel aus Spanien. Da sie einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachging, war ihr Aufenthalt allerdings unrechtmäßig. Nach Verständigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde ein Festnahmeauftrag erlassen. Sie wurde festgenommen, dem Fremdenamt vorgeführt und am 10. Mai auf freien Fuß gesetzt. Gegen sie wird die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme geprüft. Die als illegales Bordell verwendete Räumlichkeit wurde behördlich geschlossen. Hierzu wurde ein Polizeisiegel angebracht und der Schließzylinder getauscht. Bislang konnte weder die Prostituierte noch eine andere während der Amtshandlung anwesende Spanierin mit kolumbianischen Wurzeln Auskünfte über die Mietverhältnisse geben. (red)