Österreich

Prozess: Bankräuber verpokerte Beute in Vegas

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Eine ungewöhnliche Fluchtroute hatte ein Bankräuber nach einem Überfall auf eine Bankfiliale in der Laxenburger Straße in Wien-Favoriten gewählt. Nach einem Zwischenstopp in einem tschechischen Casino war der Mann nach Las Vegas geflogen, wo er seiner großen Leidenschaft - dem Pokerspiel - nachging. Von seinem kriminell erworbenen Reichtum, den er zwischenzeitlich sogar vermehren konnte, blieb am Ende nichts übrig. An seinem 34. Geburtstag stand der Mann am Dienstag im Wiener Straflandesgericht vor dem Richter.

nach einem Überfall auf eine Bankfiliale in der Laxenburger Straße in Wien-Favoriten gewählt. Nach einem Zwischenstopp in einem tschechischen Casino war der Mann nach Las Vegas geflogen, wo er seiner großen Leidenschaft - dem Pokerspiel - nachging. Von seinem kriminell erworbenen Reichtum, den er zwischenzeitlich sogar vermehren konnte, blieb am Ende nichts übrig. An seinem 34. Geburtstag stand der Mann am Dienstag im Wiener Straflandesgericht vor dem Richter.

Obwohl der Vater von drei Kindern 2006 und 2008 bereits zwei Banken überfallen hatte und nach längerer Haft von der Justiz vorzeitig auf Bewährung entlassen worden war, suchte er am 3. Juni 2013 neuerlich mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole ein Geldinstitut heim. Das vermeintliche Schießeisen, das er auf eine Angestellte richtete, um gleichzeitig "nur große Scheine" zu verlangen, hatte er um drei Euro in einem Spielzeug-Geschäft erstanden. Die Angestellte stopfte 24.110 Euro in ein Plastiksackerl, dem Räuber gelang mit einem Taxi die Flucht.

"Ich musste etwas unternehmen"

Seine Spielsucht habe ihn wieder angetrieben, machte der Angeklagte nun im Grauen Haus geltend. Zusätzlich zu seinen bereits bestehenden Schulden von knapp 200.000 Euro sei er bei privaten Geldverleihern in der Kreide gestanden, bei denen er sich wiederholt Beträge fürs Casino-Gehen besorgt hatte. Die hätten ihn auf Rückzahlung gedrängt: "Ich musste etwas unternehmen."

Nach dem geglückten Überfall habe er beim Spielen die Beute vermehren wollen, um "alles" zurückzahlen zu können, behauptete der 34-Jährige. Während er seiner Familie vormache, er reise nach Kroatien, um sich dort als Bauarbeiter zu verdingen, setzte sich der Beschäftigungslose in einen Flieger nach Las Vegas. Dort nahm er zunächst an einem Poker-Turnier teil, bei dem er den Großteil seiner Beute - umgerechnet 21.000 Euro - einsetzte.

Auf Fotos entdeckt

Tatsächlich war dem Mann zunächst das Glück hold. Er erreichte bei dem Turnier immerhin den zweiten Platz. Doch statt sich mit dem stattlichen Vermögen zurückzulehnen, spielte er weiter und stand nach kurzer Zeit mit leeren Taschen da. Außerdem hatte er bei einem Blick ins Internet bemerkt, dass er wurde - mehrere Bekannte hatten ihn auf in den Medien veröffentlichten Fotos aus einer Überwachungskamera erkannt.

In dieser Lage habe er sich entschlossen, mit einem - bereits im Vorhinein bezahlten - Flugticket nach Europa zurückzukehren, erzählte der 34-Jährige: "Ich hab' gemerkt, dass mir meine Kinder fehlen."

Brieftasche in Berlin gestohlen

. Notgedrungen ging er zur deutschen Polizei, meldete den Diebstahl und gab den verdutzten Beamten bekannt, dass er in Österreich als Bankräuber zur Verhaftung ausgeschrieben sei. Umgehend klickten die Handschellen. Der Mann kam in Auslieferungshaft und wurde äußerst rasch nach Wien überstellt.

"Jetzt wissen die Kinder, dass ich im Gefängnis bin"

"Jetzt wissen die Kinder, dass ich im Gefängnis bin. Aber sie wissen wenigstens, wo ich bin", gab der Angeklagte abschließend zu Protokoll. Auf die rhetorisch gemeinte Frage des Richters, ob sich der neuerliche Bankraub wirklich ausgezahlt habe, bemerkte er: "In einer dummen Situation macht man dumme Sachen."

Sieben Jahre Haft

Der 34-Jährige muss insgesamt sieben Jahre absitzen. Für den inkriminierten Bankraub wurde er bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde der "offene" bedingte Strafrest von eineinhalb Jahren aus der vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Das Urteil ist rechtskräftig.