Österreich

Freund der Ex überfahren: Verdächtiger wieder frei

Svetozar M. (35) soll im Streit um eine Frau versucht haben, seinen Kontrahenten zu überfahren. Das Schwurgericht entschied: Kein Mordversuch.

Heute Redaktion
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Svetozar M. auf dem Weg in den Gerichtssaal
Svetozar M. auf dem Weg in den Gerichtssaal
Bild: Sabine Hertel

Der 35-jährige Serbe musste sich Montagfrüh am Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten: Die Staatsanwaltschaft argumentierte den Vorwurf damit, dass der Angeklagte gleich zwei Mal versuchte, das Opfer zu überfahren. Svetozar M. denkt, dass ihn eine Verkettung von unglücklichen Zufällen auf die Anklagebank geführt hat.

Auto als Waffe

Der Vorfall ereignete sich am 8. Juni vergangenen Jahres. Der Anklageschrift nach soll Svetozar M. seine Lebensgefährtin Tanja S. zur Wohnung ihrer Mutter in die Viehmarktgasse (Landstraße) gefahren haben. Als sie in die Wohnung gegangen ist, um etwas zu holen, wurde es auf der Straße vor dem Haus turbulent.

Zeugen beschrieben zwei Männer, die sich mitten auf der Straße prügelten. Im nächsten Moment, nach der Schlägerei, soll Svetozar M. in das Auto gestiegen sein und ein Kehrtmanöver eingeleitet haben. Das spätere Opfer lief zu seinem Auto zurück, um sich eine "Zigarette zur Beruhigung" anzuzünden. Dabei soll der Verdächtige seinen Kontrahenten das erste Mal frontal angefahren haben, so, dass er über die Motorhaube rollte und auf der Straße aufschlug. Seitliche Schrammspuren am Wagen des Opfers bezeugen, dass es auch einen Kontakt zwischen den Fahrzeugen gegeben hatte.

Nur Momente später wendete er erneut. "Ich bin mir ziemlich sicher, dass er beschleunigte und den Anderen (Anm., Igor T.) niederfahren wollte. Es müssen so um die 50 bis 60 kmh gewesen sein", so der Zeuge vor Gericht. Igor T. und eine andere Frau konnten sich "gerade noch" zwischen den geparkten Autos in Sicherheit bringen. "Danach verschwand er Richtung Schlachthausgasse, er fuhr über Rot", sagte eine andere Zeugin, die in diesem Moment unmittelbar in der Nähe stand.

Für Svetozar M. alles ein "großes Missverständnis"

"Ich wartete im Wagen auf meine Freundin. Plötzlich riss jemand die Tür auf. Ich habe Igor gar nicht kommen sehen. Er zog mich aus dem Wagen und prügelte auf mich ein. Ich konnte mich von ihm loslösen, bin in mein Auto gesprungen und fuhr sofort los. Ich wollte nur noch weg von dem", so Svetozar M.

Angesichts der Zeugenaussagen wirkte die geschilderte Fluchtszene auf den Gerichtsvorsitzenden etwas gewagt: "Sie wussten doch, wenn Sie umdrehen, dann fahren Sie geradewegs in eine Sackgasse hinein. Deswegen verstehe ich nicht, wieso sind Sie nicht einfach weitergefahren, Sie waren ja schon in der richtigen Richtung."

Auch dafür hatte der Angeklagte eine Erklärung: "Der ist wie ein Berserker auf mich losgegangen. Er schlug auf mich ein, riss mir die Kleider vom Oberkörper und biss in meinen Finger, ich dachte der fällt mir noch ab und war deswegen total in Panik geraten. Ich kann mich nicht mal erinnern, dass ich ihn angeblich über den Haufen gefahren hab. Dazu fahre ich eine 20 Jahre alte Schrottlaube, die kaum beschleunigen kann."

"Ich war mit ihr zusammen, er war die Affäre"

Igor T. gab zu, als erster zugeschlagen zu haben, aber der Rest der Geschichte soll völlig anders verlaufen sein: "Hören Sie, ich weiß, dass das nicht normal ist und dass man so etwas nicht macht. Zu dem Zeitpunkt war Tanja nämlich mit mir zusammen, sie hat mich mit ihm betrogen. Wir haben einen dreijährigen Sohn zusammen und sie erzählt mir fast täglich ein Jahr lang, dass sie zu ihrer Mutter geht. Da ich Taxifahrer bin, ist mir ihre Abwesenheit gar nicht so aufgefallen, aber irgendwann bekam ich von einem Bekannten einen Tipp und ich ging der Sache nach."

"Der Kampf ging von mir aus, das ist richtig, aber so hilflos war der (Anm., Svetozar M.) sicher nicht. Beim ersten Mal hab ich ihn nicht auf mich zufahren sehen können, aber beim zweiten Mal schon. Er hatte es auf mich abgesehen und wäre dazu fast in die geparkten Autos reingerast."

Igor T.'s Verletzungen hatten eine dreiwöchige Berufsunfähigkeit und eine langfristige Schulterverletzung zur Folge: "Es schmerzt nicht mehr so wie früher, aber frei bewegen kann ich meinen rechten Arm nicht mehr."

Grob fahrlässige Körperverletzung

Nach Anhörung sämtlicher Zeugen entschied das Schwurgericht, dass die Tat nicht als "versuchter Mord" qualifiziert werden kann, sondern als grob fahrlässige Körperverletzung. Das Strafmaß wurde auf acht Monate bedingt festgesetzt. Svetozar M. wurde wieder enthaftet.