Im fortgesetzten Prozess am Salzburger Landesgericht gegen einen Richter eines Vorarlberger Bezirksgerichtes und gegen eine Gerichtsmitarbeiterin wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs haben heute, Donnerstag, mehrere Zeugen die Angeklagten schwer belastet. Der mittlerweile suspendierte Gerichtsvorsteher (41) soll laut Anklage eine Kanzleileiterin (52) von Frühjahr 2008 bis Sommer 2010 angewiesen haben, mit seiner Paraphe in 1.500 Exekutionsakten Verfügungen und Beschlüsse zu unterzeichnen.
Ein im Mai 2010 pensionierter Gerichtsbediensteter schilderte dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Manfred Seiss, dass die in der Anklage genannte Zahl an Exekutionsakten nur die "Spitze des Eisberges" sei. "Ich habe zahlreiche Wahrnehmungen von 2008 bis 2010 gemacht. Das ist stapelweise vorgekommen. Ich denke, es wird um eine mehrfach höhere Zahl sein."
Trotz Rechtspflegerzuteilungen habe die 52-jährige Angeklagte Exekutionsbeschlüsse unterschrieben, erklärte der Pensionist. "Es hat offensichtlich Überlastungen in der Exekutionsabteilung beziehungsweise einen Mangel an Rechtspflegern gegeben. Aber es war mit kurzfristigen Unterbrechungen immer einer da." Er habe die Beschuldigte im Sozialraum des Gerichtes und auch privat darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich strafbar mache. "Ich sagte zu ihr: Du spinnst ja."
Eine Gerichtsmitarbeiterin, die in der Exekutionsabteilung arbeitete, belastete die Beschuldigten ebenfalls schwer. Am 24. Februar 2009 sei ein Stapel an Akten hereingekommen, obwohl der Richter gar nicht da gewesen sei. Deshalb habe sie sich gewundert, dass die Akten schon alle von ihm unterschrieben waren. Als sie die Vertragsbedienstete darauf hingewiesen habe, habe diese geantwortet, dass das jetzt ihre Arbeit sei, sie unterschreibe schon lange für den Richter, erzählte die Zeugin.
Aus Angst, sie verliere ihren Arbeitsplatz, habe sie zu dem Richter nichts gesagt, erklärte die Gerichtsmitarbeiterin. Die Vertragsbedienstete habe ja fortlaufend Akten unterschrieben. "Wir haben im Jahr zwischen 5.000 und 6.000 Exekutionen. X-mal haben wir zu ihr gesagt, sie soll das nicht unterschreiben. Ich habe das sehr oft gesehen."
Die beiden Angeklagten hatten sich am ersten Prozesstag am 17. Jänner 2013 nicht schuldig bekannt. Der Richter begründete sein Vorgehen mit Personalmangel am Gericht. Er sagte, dass er die Leiterin der Exekutionsabteilung im Herbst 2008 ersucht habe, "einfache Verfügungen" mit seinem verkürzten Namenszeichen zu unterschreiben - damit sich "die Akten nicht weiter stapeln" und "der Laden läuft", denn es habe ein Mangel an Rechtspflegern geherrscht. Der Verteidiger der Mitarbeiterin, Bertram Grass, erklärte, dass sich seine Mandantin in subjektiver Hinsicht nicht schuldig fühle. In objektiver Hinsicht habe sie angegeben, was sie getan habe. "Sie hat gewisse Paraphen in gewissen Verfahren gesetzt, die die Verteidigung als harmlos erachtet."
Der Schöffensenat will 14 Zeugen einvernehmen. Ein Urteil wird noch heute erwartet.