Weil ein Turnusarzt und sein erfahrener Kollege im März des Vorjahres an einer Fünfjährigen einen kleinen Abszess ohne Sedierung vorgenommen hatten, mussten sich die beiden am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der jüngere Mediziner wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den Oberarzt wurde vertagt.
Weil ein Turnusarzt und sein erfahrener Kollege im März des Vorjahres an einer Fünfjährigen einen kleinen Abszess ohne Sedierung vorgenommen hatten, mussten sich die beiden am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der jüngere Mediziner wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den Oberarzt wurde vertagt.
Zur Vorgeschichte: Auslöser war ein entzündeter Insektenstich, aus dem sich ein Abszess gebildet hatte. Diesem versuchte man im Wilheminenspital, wo die Fünfjährige aufgenommen wurde, zunächst mithilfe von intravenöser Verabreichung von Antibiotika Herr zu werden. Schließlich kam man überein, dass man das Abszess in der Kniekehle öffnen und das Eiter entfernen soll.
Doch weder die plastische Abteilung noch die Chirurgie erklärten sich bereit oder hatten die Kapazitäten, den Eingriff durchzuführen. So beschloss der Oberarzt (57), dies mit seinem jüngeren Kollegen direkt auf der Kinderstation zu machen. Zweimal sprachen die beiden mit dem Vater und klärten ihn auf - allerdings ohne sich davon zu überzeugen, ob dieser der gesetzliche Vertreter des Kindes ist, was nicht der Fall war.
Eingriff dauerte "zwei Sekunden"
Laut dem Turnusarzt (37), der selbst zur Tat schritt, wurde keine Sedierung vorgenommen, weil man dazu einen Anästhesisten benötigt hätte, aufgrund der Entzündung hätte eine lokale Betäubung keine Wirkung gezeigt und wurde daher unterlassen. Der zwei Zentimeter große Schnitt, das Ausdrücken des Eiters und die Versorgung der Wunde hätte nur Sekunden gedauert, das weinende Kind hätte sich danach auch schnell wieder beruhigt.
Richter Gerald Wagner fällte für den Turnusarzt einen Freispruch (nicht rechtskräftig), das Verfahren gegen den älteren Mediziner wurde vertagt, weil das psychologische Gutachten bezüglich der "posttraumatischen Belastungsstörung" des Mädchens vertieft werden soll.