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Kuhglocken-Krieg tobt in nächster Instanz weiter

Heute Redaktion
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Weil die Glocken der Kuhherde auf der nahen Weide zu laut bimmeln würden, klagt sich ein Ehepaar aus dem oberbayrischen Holzkirchen seit Jahren von Gericht zu Gericht.

Nachdem die Verfahren anfänglich noch am Landesgericht München behandelt wurden – "Heute" berichtete – landete der Fall nun vor dem Oberlandesgericht (OLG). Denn, das Ehepaar aus Holzkirchen fühlt sich nach wie vor um seine wohlverdiente Ruhe gebracht und fordert ein Ende des Gebimmels.

Mittlerweile geht es aber nicht mehr nur um die Lärmbelästigung. Auch an den Fliegen, die die Rinder umschwirren und, das ihrer Auffassung, überzogene Ausbringen von Gülle, stört das Paar. Es soll einen regelrechten Gülleteppich gegeben haben, wie Anwalt Peter Hartherz gegenüber deutschen Medien erklärt.

Ortstermin vorgeschlagen

Im Verhandlungssaal haben Vertreter der Gemeinde mit dem Ehepaar händeringend nach einer Lösung des Problems gesucht. Notfalls müsse man in der Causa selbst einen "Augen- und Ohrenschein" nehmen, erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Nagorsen. Nachdem hauptsächlich um die Nachtruhe gestritten wird, sei es möglicherweise notwendig "mit oder ohne Sachverständigen" eine solche dort zu verbringen – allerdings erst im Sommer, denn aktuell sind keine Störenfriede auf der Weide.

Erst einmal zuvor habe man nach Kompromissen gesucht, meldet die Deutsche Presse-Agentur dpa. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob es eigentlich für jede Kuh eine Glocke brauche, oder nicht eine pro Herde reichen würde. Zumindest darauf gibt es von der beklagten Bäuerin Regina Killer eine klare Antwort: Nein! Denn das dort grasende Jungvieh würde in seinem Übermut oft Zäune durchbrechen und ohne die Glocken hätte sie keine Chance die Rinder wiederzufinden.

Landet Causa Kuhglocken vor Höchstgericht?

Und als das Ehepaar eine Entschädigung für den Nicht-Nutzen der Weide anbot, blitzten sie ab: "Ich bin nicht bestechlich", wird Killer zitiert. Die Weide sei die beste, die sie habe, da die Tiere dort auch unter Bäumen Schutz finden würden.

Generell die Landwirtin dem Urteil aber gelassen entgegen. Sie ist sich sicher, dass das auch das Oberlandesgericht nicht zu einer anderen Entscheidung als die Erste Instanz kommen wird.

Das Ehepaar hingegen, das durch den Rechtstreit auch von anderen Anwohnern der Gemeinde angefeindet wird – ein Bauer drohte sogar, seine Gülle vor dem Haus abzuladen – will gemeinsam mit Anwalt Hartherz den Rechtsstreit notfalls bis vors Höchstgericht bringen.

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    (rcp)