Österreich

Prozess: Mann wegen Wodka zu Tode getreten

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia.com

Vier slowakische Bettler, die einen 47-Jährigen in Linz durch Fußtritte so schwer verletzt haben sollen, dass er später im Krankenhaus starb, sind am Montag im Landesgericht Linz zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt worden.

haben sollen, dass er später im Krankenhaus starb, sind am Montag im Landesgericht Linz zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Die Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an und erbaten eine schriftliche Übersetzung des Urteils. Die anwesenden Freunde des Opfers quittierten den Schuldspruch mit Applaus.

Das Schöffengericht folgte damit der Forderung der Staatsanwältin nach einer angemessenen Strafe und nicht jener der Verteidiger nach Freisprüchen. Die vier Angeklagten hatten sich nicht schuldig verantwortet. Außerdem müssen sie der Mutter des Opfers 2.000 Euro Bestattungskosten und ihr sowie den drei Geschwistern des 47-Jährigen je 100 Euro Teiltrauerschmerzengeld zahlen. Der Strafrahmen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge reicht von fünf bis zehn Jahren Haft.

Die vier Slowaken im Alter von 26, 27, 30 und 33 Jahren bestritten ihren Lebensunterhalt mit Betteln und hatten den 47-Jährigen verdächtigt, ihnen den Wodka gestohlen zu haben. Im Hessenpark in der Linzer Innenstadt kam es zu der Auseinandersetzung, bei der ihr Opfer zuerst niedergeschlagen und dann gegen den Kopf getreten wurde. Der Schwerverletzte lag fünf Tage im Koma, bis er schließlich an den Folgen einer Gehirnblutung starb, so das Ergebnis der Obduktion.

Widersprüchliche Aussagen

Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass alle vier Angeklagten sich in ihren Aussagen widersprechen würden, sowohl untereinander als auch verglichen mit eigenen Angaben vor der Polizei. Es gebe eine einzige verlässliche Zeugin, die die Tat beobachtet hatte und die vier Angeklagten identifizieren konnte. Sie beschrieb, dass sie gegen den Kopf des Opfers getreten hätten.

Der Verteidiger des Erstangeklagten betonte, dass sein Mandant die Namen der drei weiteren Beschuldigten genannt habe und in dem Streit mit dem Opfer eigentlich schlichtend eingreifen wollte, wie zwei Zeugen bestätigen würden. Der Zweitangeklagte habe laut seines Rechtsbeistandes mit vier Promille Blutalkohol auf einer Bank geschlafen. Die Anwälte des Dritt- und Viertangeklagten führten aus, es gebe keinen objektiven Beweis, dass ihre Mandanten an dem Vorfall beteiligt waren. Die von der Staatsanwältin als verlässlich beschriebene Zeugin habe unterschiedliche Aussagen gemacht und sich widersprochen, waren sich die Verteidiger einig.

Keine Erinnerung

In seinem Schlusswort sagte der Erstangeklagte: "Es tut mir sehr leid, was passiert ist, aber ich hatte mit der Tat nichts zu tun." Der Zweitangeklagte verantwortete sich, dass er nicht genau sagen könne, was passiert sei, weil er sich nicht erinnern könne, "aber es tut mir leid, was geschehen ist". Der dritte schwieg, der vierte Angeklagte drückte der Schwester des Opfers sein Beileid aus.