Mehr als vier Jahre prozessierte die AK Oberösterreich für eine Vöcklabruckerin (25) gegen ein landesweit tätiges Schlankheitsinstitut. Jetzt entschied das Landesgericht Linz: Die 3000 Euro Behandlungskosten sind zurückzuzahlen!
Es ging ums Abnehmen, eine gefälligere Taille und um eine Körperumfang-Reduzierung: Die damals 20-jährige Angestellte aus Vöcklabruck wandte sich vertrauensvoll an die örtliche Filiale eines landesweit tätigen Schlankheitsinstitutes, ließ sich zu einer bestimmten Behandlungsmethode (Kosten: 3000 Euro) überreden.
Nach mehreren völlig erfolglosen Therapiesitzungen tauchten bei der Angestellten Zweifel auf - sie trat vom Vertrag schriftlich zurück. Vergeblich.
Das daraufhin in Kooperation mit dem AK-Konsumentenschutz eingeschaltete Gericht stellte laut Gutachteraussagen fest: Ein im speziellen Fall ungeeignetes Therapie-Konzept!
Das Landesgericht Linz als Oberinstanz gab der Konsumentin nun erneut recht. Das Schlankheitsstudio muss nun die Kosten rückerstatten.