Österreich

Prozess nach Tod eines Junkies vertagt

Heute Redaktion
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Ein Strafprozess am Landesgericht Salzburg nach dem Tod eines Drogensüchtigen wurde vertagt. Der Angeklagte soll diesem das Drogen-Ersatzmittel Methadon überlassen haben, woraufhin dieser gestorben sei.

Ein 32-jähriger Österreicher wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er dem Mann das Drogenersatzmittel Methadon gegeben hat. Er hätte wissen müssen, dass dieses Präparat für jemanden, der nicht im Drogenersatzprogramm stehe und daher nicht an das Mittel gewöhnt sei, "gefährlich ist", sagte Staatsanwalt Alexander Winkler.

Verteidiger: Tod erst am nächsten Tag

Der Angeklagte bekannte sich zu dem Vorfall am 27. September 2012 in der Stadt Salzburg nicht schuldig. Der Tod des 31-Jährigen sei erst am nächsten Tag eingetreten, erklärte sein Verteidiger. "Der zeitliche Abstand schließt eine kausale Todesursache aus."

Der 31-Jährige starb an einer Atemlähmung. Er befand sich auf "kaltem Entzug" und soll von dem Beschuldigten, der in einem Drogenersatzprogramm stand, das Methadon erbettelt haben. Dieser überreichte ihm dann eigenen Angaben zufolge zehn bis 15 Milliliter. Der 31-Jährige hat sich das Präparat offenbar mit einer Spritze injiziert.

Gutachten soll Klarheit verschaffen

Ein pharmakologisches-toxikologisches Gutachten soll bei der nächsten Verhandlung Aufschluss über die Wirksamkeit und Gefährlichkeit des Methadons geben. Befragt wird zudem der behandelnde Arzt des Angeklagten, ob er seinen Patienten über die Gefährlichkeit des Drogenersatzmittels auch ausreichend aufgeklärt hat. Der Staatsanwalt meinte, der Angeklagte hätte seinem Bekannten das Methadon nicht überlassen dürfen.

APA/red