Österreich

Prozess: Taxler soll Frauen in Auto missbraucht haben

Ein Wiener Taxilenker soll zwei Frauen zum Sex genötigt und eine weitere belästigt haben. Der Mann zeigte sich zum Teil geständig.

Heute Redaktion
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Ilker Y. (48) waren die Vorwürfe am Dienstag im Wiener Landesgericht sichtlich peinlich. Mit leiser Stimme rechtfertigte sich der fünffache Vater für die ihm angelasteten Taten.

Im April 2010 ließ sich Jamin F. nach dem Ausgehen von Iker Y. nach Hause bringen. Die Frau war betrunken, laut Anklage soll ihr der Taxler in die Wohnung gefolgt sein. Dort soll sich der Wiener mit türkischen Wurzeln mehrmals an der Frau sexuell vergangen haben.

Und weitere Fälle werden ihm zur Last gelegt: Im März 2011 soll der Taxler eine schlafende Frau auf einem Parkplatz bei Sparbach (NÖ) in seinem Auto zum Sex genötigt haben. Im August 2017 kam es zu einem Übergriff auf eine Wienerin (24) in Floridsdorf.

Ein Opfer war Jungfrau

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht zum Teil geständig: "Im ersten Fall habe ich die Situation ausgenützt", so Ikler Y. Genau erinnern könne er sich aber nicht mehr. Im zweiten Fall sei der Sex einvernehmlich im Auto passiert – und das, obwohl das Opfer noch Jungfrau war und noch nie zuvor mit jemandem geschlafen habe. "Wir haben gekuschelt. Sie hat mich gefragt, ob ich ein Kondom habe." Die junge Frau erzählte eine andere Version: "Ich bin im Taxi eingeschlafen. Als ich aufwachte, lag er auf mir und drang in mich ein. Ich konnte mich nicht wehren, weil ich so betrunken war." Der Taxler blieb dabei: Der Sex sei "von ihr ausgegangen".

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"Habe Hand auf Scheide gespürt"

"Ich habe eine Hand an meiner Scheide gespürt", gab das dritte Opfer zu Protokoll. Desiree D. ließ sich im Sommer vom Schwarzenbergplatz (City) nach Floridsdorf bringen. Der Angeklagte soll die Wienerin begrapscht und ihr 300 Euro aus der Geldbörse gestohlen haben. "Sie hat es erfunden", so der Angeklagte, der immer wieder Erinnerungslücken hatte und sich oft "nicht erinnern" konnte. Der Gutachter nahm ihm das nicht ab, seine "Erinnerungslücken" seien wahrscheinlich eine Schutzbehauptung. "Er ist ein Serientäter, der die Gelegenheit der Wehrlosigkeit ausnutzte", so der Mediziner. Am Dienstag gab es kein Urteil, die Verhandlung wurde vertagt.