Österreich

Prozess um Anlegerbetrug startet

In Wiener Neustadt geht am Mittwoch der Monsterprozess um Luftgeschäfte los. An 50 Tagen wird verhandelt.

Heute Redaktion
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In Wiener Neustadt geht der Monsterprozess um Luftgeschäfte los. 15 Personen stehen vor der Anklagebank. An 50 Tagen wird verhandelt.

15 Beschuldigte sollen 18 extra gegründete, angeblich innovative und zukunftsträchtige Unternehmen - vor allem in der IT-Branche - auf den Markt geworfen und damit reiche Leute geködert haben. An die 900 Personen sollen in Beteiligungen investiert - und 37 Millionen Euro verloren haben. Ab Mittwoch werden sie ihre Verluste vor Gericht als Privatbeteiligte geltend machen.



Inserate für Scheingeschäfte

Hauptangeklagter ist Horst T. Der Wiener Neustädter soll in Prospekten mehr als ein Jahrzehnt lang für Beteiligungen an „innovativen“ Produkten geworben haben. So sollen Anlegern unter anderem Beteiligungen an Internet-Plattformen schmackhaft gemacht worden sein, die angeblich Steuervorteile bringen sollten.
Tatsächlich seien diese Firmen laut Anklage aber nie operativ tätig geworden. Trotzdem boomte zunächst die Idee der Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH, so der Name der Hauptfirma von Horst T. Den Anlegern sollen nach - durchaus gewünschten - Anfangsverlusten (zur Minderung der Einkommenssteuer) zukünftige Gewinne in Aussicht gestellt worden sein, die nie eintraten. Die „gewünschten“ Verluste sollen in den einzelnen Unternehmen durch den Ankauf von nicht werthaltigem Know-how „erzeugt“ worden sein.



Nach 2 Jahren aus U-Haft entlassen

T. war bereits 2009 in U-Haft genommen worden, musste aber nach zwei Jahren wieder freigelassen werden, weil die U-Haft sonst die gesetzlich vorgeschriebene Maximaldauer überschritten hätte. Die Anklage war damals noch nicht fertig. Neben Horst T. müssen sich nun 14 weitere Verdächtige ebenfalls wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen allen Strafen von einem bis zu zehn Jahren Haft.



Für die erste Verhandlungswoche im April sind zwei Gerichtssäle für die Causa reserviert. In diesen Prozesstagen soll zunächst einmal Formelles geklärt werden: Wer hat wie viel verloren und verlangt wie viel zurück. In medias res dürfte der Prozess demnach erst in der zweiten Verhandlungswoche gehen, meinte Gerichtssprecher Hans Barwitzius.