Vorarlberg

Prozess um Fisch-Verbrechen am Landesgericht

Im Rampenlicht zweier Prozesstermine eines 27-Jährigen in Vorarlberg stand ein einzelner Fisch. Das Verbrechen wurde am Landesgericht verhandelt.

Leo Stempfl
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Ein Eimer Schleien
Ein Eimer Schleien
Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

Von Mai bis Mitte Juni dürfen Schleien nicht gefischt werden. Da ist Schonzeit. Was ein Rumäne offenbar nicht wusste oder nicht viel davon hielt. Kurz vor Ende der Frist begab sich der 27-Jährige mit 15 Freunden an den Alten Rhein in Hohenems, zum Fischen.

Das tat er zu allem Übermaß ohne eine entsprechende Berechtigungskarte. Ein Fischerei-Aufseher zeigte den Mann deswegen an. Wie sich herausstellte, hatte er eine einzige Schleie gefangen.

Verbrechen = Landesgericht

Nun ist der Eingriff in ein fremdes Fischerei-Recht kein simples Bagatelldelikt. Der vorarlbergische Gesetzgeber sieht darin ein schweres Verbrechen, das früher schließlich schon Mal über Leben und Tod entscheiden konnte. Er landete deswegen vor dem Landesgericht.

In Feldkirch kam es deswegen zur Verhandlung. Um einer Strafe zu entgehen, behauptete der 27-jährige Rumäne anfangs noch, er habe den Fisch zwar gefangen, kurz darauf aber wieder freigelassen.

Am Donnerstag kam es zum zweiten Prozess-Termin, im Rahmen dessen er sich geständig zeigte. Aufgrund des doch eher milden Verbrechens einigte man sich auf Diversion, 800 Euro muss er zahlen. Eine Fischer-Karte hätte 20 Euro gekostet.

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