Österreich

Prozess um tödliche Messerattacke in Tirol

Im November vergangenen Jahres hat ein 25-Jähriger einen 21-Jährigen in Innsbruck mit einem Messer tödlich verletzt. Nun steht er vor Gericht.

Heute Redaktion
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Ein 25-jähriger Afghane muss sich heute, Donnerstag, in Innsbruck wegen einer tödlichen Messerattacke vor Gericht verantworten. Er hatte im November vergangenen Jahres einen 21-jährigen Vorarlberger in Innsbruck plötzlich mit einem Messer attackiert und so schwer am Hals verletzt, dass dieser daran starb.

Er ist schizophren und soll bei der Tat unzurechnungsfähig gewesen sein. Ihm droht die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 21-jährige Bregenzer war am 24. November 2018 mit dem Zug nach Innsbruck gekommen, um sich dort mit Freunden zu treffen. Gemeinsam mit acht Freunden verließ er gegen 1.15 Uhr ein Lokal in der Bogenmeile.

Messerstich in Hals ohne ersichtlichen Grund

Dabei wurden sie offenbar von einem Unbekannten verfolgt. Im Bereich der Kreuzung Ing. Etzel-Straße/Museumstraße fügte der Täter dem Vorarlberger ohne ersichtlichen Grund mit einem scharfen Messer einen Stich in den Hals zu.

Obwohl er von seinen Begleitern erstversorgt und umgehend ins Spital eingeliefert wurde, starb der 21-Jährige an den schweren Verletzungen. Der Angreifer flüchtete zunächst, konnte aber aufgrund von Aufnahmen einer Überwachungskamera ausgeforscht und verhaftet werden.

War Afghane zurechnungsfähig?

Die Geschworenen müssen bei dem Prozess neben der Schuldfrage noch einige andere Fragen beantworten. Sie müssen unter anderem entscheiden, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Bluttat zurechnungsfähig war oder nicht. Auch die Frage, ob von dem 25-Jährigen aufgrund seiner attestierten Schizophrenie eine Gefahr ausgeht oder nicht, muss beantwortet werden.

Sollte er bei der Tat zurechnungsunfähig gewesen sein, kann er für die Tat nicht bestraft werden. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist aber wahrscheinlich – vor allem dann, wenn man davon ausgehen muss, dass es aufgrund seiner geistigen Störung zu weiteren Straftaten kommen könnte. Sowohl aus Sicht seines Verteidigers als auch der Staatsanwältin ist der 25-jährige Afghane schuldunfähig.