Österreich

Prozess um versuchten Mord wird wiederholt

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:58

Überraschend hat der Prozess gegen eine steirische Pensionistin wegen versuchten Mordes am Dienstag geendet. Nachdem die Geschworenen ihre Entscheidung bekannt gegeben hatten, setzte Richterin Elisabeth Juschitz das Urteil aus. Der Prozess muss damit wiederholt werden. Die 70-Jährige hatte ihrem Freund die Kehle durchgeschnitten, dann aber die Rettung gerufen.

Die Geschworenen hatten am Nachmittag befunden, es habe sich bei dem Fall zwar um einen Mordversuch gehandelt, eine weitere Frage beantworteten sie aber damit, dass die Angeklagte vom Versuch zurückgetreten sei. Damit war ihnen nach Ansicht der Berufsrichter ein Irrtum unterlaufen und das Urteil wurde ausgesetzt. Ein neuer Verhandlungstermin muss erst festgelegt werden.



Frau ließ Alkoholiker immer wieder in Wohnung

Der beschäftigungslose Alkoholiker war ein dreiviertel Jahr vorher bei der Pensionistin eingezogen und soll sie immer wieder beschimpft und auch geschlagen haben. Ein Kontaktverbot und eine Wegweisung nützten nichts, die Frau ließ den Randalierer immer wieder in ihre Wohnung. Trotzdem habe sie "durchaus mehrere Möglichkeiten gehabt, ihn auf legale Weise loszuwerden", meinte der Ankläger.



Die Beschuldigte fühlte sich nicht schuldig, denn "ermorden wollte ich ihn nicht wirklich", wie sie es ausdrückte. Trotzdem sei ihr damals die Tat als der einzige Ausweg vorgekommen. "Ich wollte es nicht, aber es ist alles so durcheinandergegangen, ich hab gedacht, ich muss es tun, es geht nicht anders." Seine Alkoholsucht, die ewigen Auseinandersetzungen, dazu die Geldknappheit und der Ärger mit den übrigen Hausbewohnern habe sie "schon nächtelang" nicht mehr schlafen lassen.



"Bereut, wie das das Blut gespritzt hat"

Also holte sie das größte Fleischmesser, das sie finden konnte, und versuchte, ihrem schlafenden Freund die Kehle durchzuschneiden. "Wie das Blut gespritzt hat, hab ich's schon wieder bereut", gab sie vor Gericht an. Das Opfer wachte auf und wehrte sich, was vermutlich sein Leben rettete. "Es tut mir leid, Wolfgang. Tut's weh?", fragte die Angeklagte teilnahmsvoll den 48-Jährigen nach der Tat.
Sie rief die Rettung, und der Mann konnte sofort versorgt werden. Er erlitt Muskeldurchtrennungen, hatte aber laut Staatsanwalt "irrsinniges Glück", dass er überlebt hat. Der Verteidiger meinte dagegen, das Ganze sei weder ein Mordversuch und auch kein versuchter Totschlag im Affekt, sondern eine Körperverletzung. Seine Mandantin habe - im Gegensatz zum Opfer - immer ein ordentliches Leben geführt. An diesem Tag sei einfach "alles in ihr aufgestiegen wie in einem Kochtopf".

 

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