Wien

Mann wollte Wienerin vor ihrem Enkerl vergewaltigen

Ein 19-Jähriger wurde in eine Anstalt eingewiesen. Der Jugendliche soll eine 58-Jährige in den Öffis attackiert und Sex gefordert haben. 
Thomas Peterthalner
10.05.2022, 16:29

Niko L. (19, Name geändert) stand am Dienstag wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht in Wien – allerdings als Betroffener und nicht als Angeklagter. Der Wiener ist laut Gericht psychisch krank, gilt als nicht zurechnungsfähig. Sein Mandant befinde sich auf dem kognitiven Niveau eines 10-Jährigen, gab der Verteidiger zu Protokoll vor dem Schöffensenat.

Flucht aus Psychiatrie

Verhandelt wurde ein Fall, der sich Ende Jänner abgespielt hatte. Niko L. war aus einer psychiatrischen Klinik geflüchtet, weil er "mit der Bim fahren" wollte. In einem Waggon der Linie 62  stellte er sich neben eine Wienerin (58), die mit ihrem Mann und dem dreijährigen Enkelkind unterwegs war. Der 19-Jährige forderte die 58-Jährige neben ihrer Familie angeblich zum Sex auf, meinte, sie solle mit ihm aussteigen. "Jetzt ist Schluss", bekam er als resolute Antwort zu hören. Daraufhin sei Niko L. handgreiflich geworden, begrapschte die Wienerin und quetschte ihre Brust. Der Ehemann und ein weiterer Fahrgast schritten ein, verhinderten Schlimmeres.

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Dutzende Male entblößt

Nach dem Vorfall wollte der 19-Jährige flüchten, wurde aber von Polizisten eingeholt und gestellt. Er wurde festgenommen. Seither ist er in der Krankenstation der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht. Der 19-Jährige leidet seit vielen Jahren an psychischen Störungen. Am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt soll ein Verfahren gegen ihn anhängig sein, weil er sich mehrere Male öffentlich entblößt, Frauen sexuell belästigt haben soll. Auch vor Gericht musste er sich schon einmal verantworten. Er soll einer Frau im Streit einen Stein nachgeworfen haben. 

Einweisung in eine Anstalt

Vor Gericht meinte Niko L., er habe der Frau "Angst machen" wollen. "Ich wollte sie nicht verletzten", gab er zu Protokoll. Er sei seit drei Monaten auf der Krankenstation, wolle nun endlich nach Hause. Das Gericht wertete das Vorkommnis in der Straßenbahn als versuchte Vergewaltigung. Der 19-Jährige wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen – nicht rechtskräftig!

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