Österreich

"Kann nicht lesen": Duo betrog Staat um 10.000 Euro

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Zwei russische Staatsbürger bezogen in Wien insgesamt über 10.000 Euro illegal an Sozialleistungen. Sie reisten regelmäßig ins Ausland. Wegen Betrugs mussten sie sich deshalb vor Gericht verantworten.

Vater und Tochter kamen gemeinsam in den Verhandlungssaal des Wiener Landesgerichts. Eine Dolmetscherin musste dem Vater bei der Aussage helfen.

Beide sind seit 2006 in Österreich. Die 24-jährige Tochter ging hier zur Schule.

"Bei den Verpflichtungen haben Sie dann aufgehört zu lesen"

Weil beide immer wieder und auch für längere Zeiträume außer Landes waren, aber weiterhin Sozialleistungen kassierten, wurden sie angezeigt. Zu den Vorwürfen des Betrugs entgegnete sie: "Ich habe nicht gewusst, dass man nicht ins Ausland darf."

Auch die Begründung lieferte sie nach: "Damals habe ich das gesamte Formular nicht gelesen, nur bis da wo, man die Daten und die Kontonummer einträgt." Der Staatsanwalt vervollständigte barsch: "Und dort wo die Verpflichtungen beginnen, haben Sie dann aufgehört."

Seit 2016 reisten beide immer wieder, auch über Monate nach Russland.

"Vater: "Ich kann nicht lesen"

Skurril: Der 58-jährige Vater erklärte der Richterin: "Ich kann gar nicht lesen. Meine Tochter hat das für mich ausgefüllt. In Russland war ich nur, um meine kranke Mutter zu pflegen." Der Staatsanwalt entgegnete trocken: "Wissen Sie: Sozialleistung ist kein Urlaubsgeld!"

Auch die Richterin blieb von den Schilderungen der Familie unbeeindruckt: "Ein Klassiker. Sie hätten wissen müssen, dass man nicht ins Ausland reisen darf."

Haftstrafen und Rückzahlungen an das Amt

Das Urteil fiel dann aber milde aus: Zwei Monate bedingte Haft für die Tochter, die 2730 Euro an das MA40 zurückzahlen muss (in Raten) und sechs Monate bedingt für den Vater, der insgesamt 8720 Euro ans Amt retournieren muss. Die Angeklagten sahen ihre Schuld ein: "Ich entschuldige mich", meinte die Tochter. "Ich bin kein Betrüger, aber nehme die Strafe an", sagte der Vater.

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