Österreich

Prüfpickerl legal geklebt, aber 224 Euro Geldstrafe

Ein Wiener Autolenker versteht die Welt nicht mehr: Obwohl er sein Prüfpickerl legal an seinem Auto angebracht hatte, muss er 224 Euro Strafe zahlen.

Heute Redaktion
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Das Pickerl wurde vorschriftsmäßig angebracht, Strafe setzte es trotzdem.
Das Pickerl wurde vorschriftsmäßig angebracht, Strafe setzte es trotzdem.
Bild: Daniel Scharinger/Symbolbild

Der Wiener verfügt über einen Seat Altea XL, der mit einem Regensensor ausgestattet ist. Das bedeutet, dass der Sensor Regen erfasst, der auf die Windschutzscheibe fällt, und dementsprechend automatisch den Scheibenwischer aktiviert. Hätte der Wiener das Prüfpickerl auf der Windschutzscheibe angebracht, hätte es zu einer Störung des Sensor und zu einer Fehlfunktion kommen können. Außerdem reichen die Scheibenwischer über die gesamte Winschutzscheibe und könnten demnach das Pickerl beschädigen.

So ließ der Wiener das Pickerl von der Werkstatt am Seitenfenster anbringen. Das ist auch vollkommen legal so. Trotzdem hagelt es nun Anzeigen. Begonnen hatte es damit, dass der 40-Jährige mit dem Auto, das auf seine Frau gemeldet ist, in Wien unterwegs war und von der Polizei angehalten wurde. Die Polizisten hielten das Pickerl für falsch angebracht, der 48-jährigen Ehefrau wurde eine Strafverfügung über 112 Euro zugestellt.

Einspruch führte zu doppelter Strafe

Das Paar legte dagegen Beschwerde ein, weil es der Meinung war, dass das Pickerl legal angebracht war und weil der Mann und nicht die Frau bei der Kontrolle am Steuer saß. Dem Paar wurde daraufhin mitgeteilt, dass das Verfahren gegen die Frau eingestellt werde. Allerdings: Kurz darauf erhielt der Mann eine Strafverfügung, ebenfalls über 112 Euro. Wieder wurde Beschwerde eingelegt.

Die Folge: Entgegen der Auskunft war das Verfahren gegen die Frau nicht eingestellt worden und auch das gegen den Mann läuft weiter. Das Paar soll nun insgesamt 224 Euro Strafe bezahlen. Außerdem riskiert das Paar, bei jeder Fahrt neue Strafverfügungen zu kassieren. Geraten wird dem Paar, sich eine Bestätigung der Werkstatt zu holen, dass das Pickerl nicht auf der Windschutzscheibe angebracht werden kann. (red)