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Pussy-Riot-Sängerin vor Menschenrechtsgericht

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Die auf Bewährung freigelassene russische Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine vorläufige Klage eingereicht. Sie gehe in Straßburg gegen die Haftbedingungen und Verstöße im Gerichtsverfahren vor, sagte die Musikerin am Freitag. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war in der vergangenen Woche zur Bewährung ausgesetzt worden.

hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine vorläufige Klage eingereicht. Sie gehe in Straßburg gegen die Haftbedingungen und Verstöße im Gerichtsverfahren vor, sagte die Musikerin am Freitag. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war in der vergangenen Woche zur Bewährung ausgesetzt worden.

"Es handelt sich um eine vorläufige Klage. Die endgültige Klage werden wir in einem oder zwei Monaten einreichen", sagte Samuzewitsch. Die Musikerin argumentiert, dass die Haft für die drei Kritikerinnen von Russlands Präsidenten Wladimir Putin "illegal" gewesen sei. Zudem sei im Prozess "gegen unsere Rechte verstoßen worden". So hätten die Frauen etwa auf Anschuldigungen nicht reagieren können, und die Zeugen der Verteidigung seien nicht aufgerufen worden.

Die Kritik an den Haftbedingungen stützt sich auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Folterverbot. "Wir mussten jeden Tag um fünf Uhr morgens aufstehen und kamen um ein Uhr morgens zurück in das Gefängnis", sagte Samuzewitsch. Ihre Anwältin Irina Chrunowa ergänzte in einem Interview mit dem Radiosender Moskauer Echo, während der Verhandlung seien den Angeklagten Essen und Getränke verweigert worden. "Das ist nach dem Maßstab der Europäischen Menschenrechtskonvention eine nicht akzeptable Behandlung für Gefangene."

Chrunowa sagte, die Klage richte sich auch gegen die Behandlung der Bandkolleginnen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, die weiterhin in Lagerhaft sind. Darin wandten sich die Musikerinnen zudem auch gegen die Einschränkung ihrer Redefreiheit.

Die drei Frauen waren im August wegen "Rowdytums" und Anstiftung zu religiösem Hass zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Band hatte in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein "Punkgebet" gegen den heutigen Präsidenten Putin aufgeführt und dessen Rücktritt gefordert. Samuzewitsch war auf Bewährung freigekommen, weil sie bereits wenige Sekunden nach Betreten der Kirche festgenommen worden war und daher am "Punkgebet" der anderen Sängerinnen nicht mehr teilnahm.

APA