Österreich

Putin-Besuch: Wien ist Sperrzone

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:30

Die Wiener Polizei hat aufgrund befürchteter Ausschreitungen anlässlich des Staatsbesuches von Russlands Präsident Vladimir Putin eine Verordnung für Platzverbote erlassen. Eine Zuwiderhandlung wird mit bis zu 360 Euro oder zwei Wochen Haft geahndet.

Die Wiener Polizei hat aufgrund befürchteter Ausschreitungen anlässlich des Staatsbesuches von eine Verordnung für Platzverbote erlassen. Eine Zuwiderhandlung wird mit bis zu 360 Euro oder zwei Wochen Haft geahndet.

Die Polizei sperrt anlässlich des Besuchs von bestimmte Bereiche in Wien. Vor allem betroffen ist die Innere Stadt, aber auch der dritte Bezirk (Schwarzenbergplatz). Hier darf man sich am Dienstag ohne Berechtigung ab 12.00 Uhr nicht mehr aufhalten. Eine Nichtbefolgung der Platzverbote wird mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.

Hunderte Polizisten sind am Dienstag im Einsatz, um die sicherheit Putins zu gewährleisten. Im Vorfeld werden sämtliche Örtlichkeiten und Wegstrecken mit Spürhunden und hochsensiblen Geräten auf Sprengsätze abgesucht. Die Eliteeinheit Cobra wird den Besuch Putins überwachen. Wie   

Folgende Bereiche sind gesperrt:


Hausecke des Bundeskriminalamts Löwelstraße/Metastasiogasse - Hausfront Metastasiogasse ONr 1-3 - Hausfront Minoritenplatz 1-2 - Querung von Hausecke Minoritenplatz 1/Bruno-Kreisky-Gasse 2 zur Hausecke Bruno-Kreisky-Gasse 1/Minoritenplatz 9 - Hausfront Bruno-Kreisky-Gasse 1 (ab 12 Uhr):

Schauflergasse 8 bis zum Garagentor des Innenministeriums, Schauflergasse 5 bis zum Ochsentor,  Reichskanzleitrakt auf Seite des Inneren Burghofs bis zur Michaelerkuppel zur Seite Schweizer Trakt,  von dort zum Inneren Burghof und zum Leopoldinischen Trakt, vom Schweizerhof/Ladenstraße bis Heldenplatz, Heldenplatz zum Prinz- Eugen-Denkmal, von dort zum Erzherzog Karl-Denkmal, von hier bis zur Einzäunung des Volksgartens auf dem Heldenplatz, Einzäunung des Volksgartens auf Seite Ballhausplatz - Einzäunung des Volksgartens auf Seite Löwelstraße bis auf Höhe der  Hausecke des BKA Löwelstraße/Metastasiogasse - rechtwinkelige Querung der Löwelstraße zur Hausecke des BKA  Löwelstraße/Metastasiogasse.



Hausecke Georg-Coch-Platz 1/Wiesingerstraße 18 (ab 17 Uhr): geradlinige Querung bis zur nächstgelegenen Ecke der Grünfläche - der der Hausfront Georg Coch-Platz1  nächstgelegene Rand der Grünfläche und des Treppenabsatzes sowie des Gitterhandlaufs entlang der Tiefgaragenauffahrt - gedachter geradliniger Verlauf vom Ende des Gitterhandlaufs bis auf Höhe des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee - Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee bis auf Höhe der Hausecke Stubenring 10/Rosenbursenstraße 7 - geradlinie Querung der Nfb. des Stubenrings vom  Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee zur Hausecke Stubenring 10/Rosenbursenstraße 7 - Hausfront Stubenring 8-12 - Hausfront Georg Coch-Platz.



Hausecke Beethovenplatz 2/Fichtegasse 12 (ab 17 Uhr): Beethovenplatz 2-3 bis nächstgelegene breitseitige Begrenzung der Gittereinfriedung - gerade Linie auf Höhe der breitseitigen Begrenzung der Gittereinfriedung bis zur näher liegenden Begrenzung des dort befindlichen Gehweges - Beethovenplatz 2-3 näher liegende Begrenzung des Gehweges - geradlinige  gedachte Verlängerung  des der Hausfront Beethovenplatz 2-3 näher liegenden Begrenzung des Gehweges bis Auftreffen auf die Hausfront Beethovenplatz 4 - Hausfront Beethovenplatz 4 - Hausfront Kantgasse 1-3 - geradlinige Querung der Kantgasse von Hausecke Kantgasse 1/Johannesgasse 24 nach Hausecke Kantgasse 2/Johannesgasse 22 - Hausfront Kantgasse 2-4 - Hausfront Fichtegasse 9-11 - geradlinige Querung der Fichtegasse von Hausecke Fichtegasse 9/Schubertring 3 nach Hausecke Fichtegasse 10/Schubertring 5 - Hausfront Fichtegasse 10-12 - Hausecke Beethovenplatz 2/Fichtegasse 12.
Hausecke Christinengasse 1/Schubertring 7 (ab 17 Uhr): Christinengasse 1 bis zum Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee - Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee bis auf Höhe der Hausecke Schubertring 5/Fichtegasse 10 - geradlinige Querung der Nebenfahrbahn des Schubertrings vom Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee zur Hausecke Schubertring 5/Fichtegasse 10 - Hausfront Schubertring 5-7.



Wien 3., Schwarzenbergplatz (ab 17 Uhr): Fußgänger- und Grünflächenbereich um den Hochstrahlbrunnen inklusive Gehsteig auf Seite dieses Platzes - beginnend nach der Einfahrt in das Palais Schwarzenberg - gegenüber Wien 4., Schwarzenbergplatz 10 - entlang des Fahrbahnrandes bis zur Ausfahrt aus dem Palais Schwarzenberg - gegenüber Wien 3., Schwarzenbergplatz 8 - Grundgrenze zum Parkplatz des Palais Schwarzenberg.

 

 

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