Österreich

Putzfrau mit Fußfessel bestahl Gericht

Heute Redaktion
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Die Aufregung um die in einem Altpapiercontainer vor dem Straflandesgericht entsorgten, brisanten Justizakten ist noch nicht verflogen, steht schon der nächste Skandal ins Haus. Eine einschlägig vorbestrafte Diebin putzte mit Fußfesseln im Gerichtsgebäude und wurde rückfällig. Sie ist mittlerweile rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt worden.

Die Aufregung um die in einem Altpapiercontainer vor dem Straflandesgericht entsorgten, ist noch nicht verflogen, steht schon der nächste Skandal ins Haus. Eine einschlägig vorbestrafte Diebin putzte mit Fußfesseln im Gerichtsgebäude und wurde rückfällig. Sie ist mittlerweile rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Nachgewiesener  Gesamtschaden der Taten: 63,22 Euro.

Der vorbestraften Diebin (47) war anstelle einer Haftstrafe der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt worden. Die Fußfessel konnte sie mit Hilfe der Kleidung leicht kaschieren, daher bekam ihr Arbeitgeber, eine externe Firma, nichts davon mit. Da die Vorstrafe nicht gravierend war, fiel sie nicht unter dei Auskunftspflicht. Als Raumpflegerin hatte die vorbestrafte Diebin einen Generalschlüssel, der ihr die Türen der Kanzleien und Büros aller Richter und Staatsanwälte öffnete.

Trotz ihres getrübten Vorlebens hatte die Frau die Fußfessel genehmigt bekommen und musste eine zwölfwöchige Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis absitzen. Mit ausschlaggebend dafür: Sie konnte eine Beschäftigung nachweisen, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts ausreichte. Prompt wurde die Reinigungskraft ausgerechnet im Grauen Haus und mit einer Fußfessel am Bein rückfällig.

Zigaretten, Kaffee, Salzstreuer

In zumindest zwei Dienstzimmern ließ sie zwischen August und Dezember 2013 fremdes Eigentum mitgehen. Reich wurde sie damit nicht. Die 47-Jährige steckte laut Anklage insgesamt 20 Euro Bargeld, drei Zigarettenpackungen, Kaffee, einen Salzstreuer, mehrere Kugelschreiber und einige Packungen Luft-Erfrischer ein. Inkriminierter Gesamtschaden: 63,22 Euro.

Dabei dürfte es sich allerdings nur um die Spitze des Eisbergs gehandelt haben. Schon länger war Gerichtsbediensteten aufgefallen, dass in ihren Büros immer wieder Wertgegenstände abhandenkamen. Eine Richterin musste beispielsweise feststellen, dass eines Tages ihr sündteures Parfüm verschwunden war. Schließlich wurden heimlich Überwachungskameras installiert, mit denen man der 47-Jährigen auf die Schliche kam.

Wieder Antrag auf Fußfessel  

Die auf frischer Tat ertappte Fußfessel-Trägerin zeigte sich sogleich geständig und sprach von einem "Fehler". Sie leistete in ihrem Prozess auch Schadensgutmachung. Dessen ungeachtet wurde sie vom Bezirksgericht Josefstadt im Hinblick auf ihr Vorstrafen-Register und den raschen Rückfall während des überwachten Hausarrests zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Die 47-Jährige war nicht vor dem Berufungssenat erschienen. Grund: Sie hätte ihren Arbeitgeber, bei dem sie nach wie vor als Reinigungskraft beschäftigt ist, von der Ladung verständigen müssen. Um mit ihrer Firma keine Schwierigkeiten zu bekommen, zog sie es vor, der Berufungsverhandlung fernzubleiben. Die Strafberufung wurde nach kurzer Beratung vom dreiköpfigen Richter-Senat abgewiesen - vier Monate unbedingt seien "schuld- und tatangemessen". Ihr Verteidiger will nun wieder eine Fußfessel beantragen.