Jahrzehntelang leistete Peter S. (58) harte körperliche Arbeit, dann der Schock: Die Schwerarbeitspension wurde ihm verweigert. Doch S. hatte ein Ass im Ärmel.
Mit 57 Jahren suchte Peter S. um die Schwerarbeitspension ab, über Jahrzehnte hatte er als Metallarbeiter in Neunkirchen geschuftet. Dass man ihn mit 60 in den Ruhestand lassen würde, schien eine Formalie zu sein. Doch dann kam die böse Überraschung: Die Pensionsversicherung lehnte den Antrag des heute 58-Jährigen ab.
Peter S. konnte es kaum glauben und suchte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer NÖ. Auch dort war man sich einig: Der fleißige Metallarbeiter hat seine Schwerarbeitspension mehr als verdient. So ging man dem Problem auf den Grund.
Kalorien-Marke verpasst?
Die Ursache für den negativen Bescheid: Der Arbeitgeber hatte angegeben, dass ein Arbeitstag von Peter S. nicht acht, sondern lediglich 7,37 Stunden gedauert hätte. Damit würde der Metallarbeiter die tägliche 2.000-Kalorien-Marke nicht schaffen, die aber Grundvoraussetzung für die Schwerarbeitspension ist.
Doch der 58-Jährige hatte dem Entscheidendes entgegen zu setzen. Er führte selbst Aufzeichnungen und konnte auch mit Stempelzeiten belegen, dass er immer länger arbeitete. Das bezeugten auch seine Kollegen, die berichteten, dass Peter S. nicht selten sogar die Pause durcharbeitete. Dem Gericht reichte das – wenn S. im Jahr 2018 seiner 60er feiert, darf er in Pension.
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