Wien

Quarantäne ungültig? – Zu langes Warten auf Bescheide

Besonders in Wien dauert die Ausstellung der Absonderungsbescheide meist länger als die ursprüngliche Quarantäne angeordnet wurde.

Jochen Dobnik
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Quarantäne-Chaos: Auch in Unternehmen verursachen die späten Absonderungsbescheide Probleme.
Quarantäne-Chaos: Auch in Unternehmen verursachen die späten Absonderungsbescheide Probleme.
Bernd Weißbrod / dpa / picturedesk.com

24 Monate Pandemie und das Chaos endet nicht: Absonderungsbescheide mit den detaillierten Auflagen der Behörden treffen in Österreich – aber besonders in Wien – oft erst in den letzten Tagen der Quarantäne ein, oder sogar noch später. Daran knüpfen sich aber Rechtsfolgen, die bislang weitgehend unbekannt sind.

Quarantänefrei oder Gefängnis?

Das Epidemiegesetz besagt, dass eine lediglich telefonisch verhängte Quarantäne nach 48 Stunden ihre Gültigkeit verliert. Wer also binnen dieser Frist keinen schriftlichen Bescheid bekommt, ist rechtlich gesehen aus der Absonderung entlassen.

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Screenshot RIS

Das Chaos perfekt macht nun aber ein Blick auf das Strafbuchgesetz. Dort wird in §178 festgelegt, dass "wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört".

Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen. Darf nun ein Corona-Infizierter alleine spazieren gehen? Wie verhält es sich mit Kontaktpersonen, die ein negatives PCR-Testergebnis haben? Sind diese mangels Verbreitungsgefährdung frei?

Unternehmen kommen Verzögerungen teuer

In Unternehmen verursachen die späten Absonderungsbescheide ebenfalls Probleme. "Wir wissen nicht, wie wir mit der Situation umgehen sollen, insbesondere wenn es sich nur um Kontaktpersonen handelt. Gibt es keinen gültigen Absonderungsbescheid, müsste der betreffende Mitarbeiter, falls ein negativer Test vorliegt, eigentlich wieder zur Arbeit kommen", erklärt eine Unternehmerin aus Wien (Name der "Heute"-Redaktion bekannt).

Und weiter: "Wir hatten schon den Fall, dass dann im Absonderungsbescheid, der fünf Wochen später kam, eine kürzere Absonderungsdauer stand - sprich, der Mitarbeiter war 14 Tage zuhause, im Absonderungsbescheid waren dann nur neun Tage ausgewiesen. Das heißt, keiner ersetzt uns die Kosten für die fehlenden Tage."

Für Omikron-Genesene entfällt Quarantäne

In einer Neuregelung der Kontaktpersonenregelung hat die Regierung am Samstag nun versucht, einige Fragen zu entkräften. Wer innerhalb der letzten drei Monate von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen ist, muss künftig nach einem Kontakt mit einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne ("Heute" hat berichtet).