Österreich

Rache für Cyber-Mobbing: Mafiavater kam mit Waffe

Heute Redaktion
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Wegen Schmuddel-Fotos seiner Tochter tauchte ein Vater als Mafioso auf und musste vor Gericht.
Wegen Schmuddel-Fotos seiner Tochter tauchte ein Vater als Mafioso auf und musste vor Gericht.
Bild: Fritz Schaler, Fotolia (Symbol)

Weil der Lover (19) seiner Tochter (15) Nacktfotos von ihr im Netz verbreitet hatte, spielte sich ein Vater als Mafioso auf, drohte dem Burschen mit dem Tod.

Wegen filmreifer Szenen vor einem Lokal in Zwettl mussten jetzt Vater (38) und Onkel (33) einer jungen Frau (15) in Krems vor Gericht. Der ohnedies lästige Verehrer (19) der Tochter hatte Nacktfotos von der 15-Jährigen im Internet verbreitet, dafür wollte sich der 38-Jährige den Burschen zur Brust nehmen.

"Kugeln fressen"

Ein fingierter Anruf lockte den 19-Jährigen und seinen 17-jährigen Cousin aus dem Lokal - draußen lauerten Vater und Onkel. Der 17-Jährige rannte sofort weg, der 19-Jährige stellte sich dem Gespräch. Dabei schüchterte der Vater den Teenager massiv ein, schrie: "Ihr werdet die Kugeln fressen, das sind 9 Millimeter. Ich war 20 Jahre in Wien bei der Mafia. Ich bringe Euch alle um, lasst meine Tochter in Ruhe!" Der Onkel daneben zog die Gaspistole. Der 19-Jährige rannte in Panik davon.

Vor Gericht schwächte der Vater ab: "Ich wollte ihn nur einschüchtern, habe ihm nicht mit dem Tod gedroht, das mit der Mafia kann im Eifer des Gefechte gefallen sein. Meine Kleine war einfach fertig wegen der Fotos, in der Schule geisterten die wildesten Gerüchte herum." Und der 38-Jährige gestand: "Die ganze Aktion war wohl übertrieben."

Das Opfer (er war bereits davor wegen der Nacktfotos vor Gericht gestanden - Diversion) meinte: "Ich habe wirklich geglaubt, dass die mich jetzt umbringen, als ich die Waffe gesehen habe."

Die Richterin verdonnerte den vorbestraften "Mafia-Padre" zu neun Monaten teilbedingter Haft – zwei Monate muss der 38-Jährige absitzen. Der bis dato unbescholtene "Mafia-Onkel" kam mit fünf Monaten bedingt davon. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

(Lie)