Niederösterreich

Radler hatte Vorrang, haftet aber trotzdem für Unfall

Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dass der Mann und ein Autofahrer für den Schaden zu je 50 Prozent haften. Grund ist die Beleuchtung des Rades.

Clemens Pilz
In Mödling wurde ein Radler bei einem Unfall schwer verletzt. Ihm wurde eine Teilschuld zugesprochen (Symbolfoto)
In Mödling wurde ein Radler bei einem Unfall schwer verletzt. Ihm wurde eine Teilschuld zugesprochen (Symbolfoto)
Bild: iStock

Im Sommer 2019 bog ein Autofahrer in Mödling links ab und kollidierte dabei mit einem entgegenkommenden Radfahrer. Dieser wurde schwer verletzt und verlangte 20.000 Euro Schadenersatz von der Versicherung des Unfalllenkers. An sich eine klare Sache, denn der Linksabbieger hat den Gegenverkehr abzuwarten.

Doch im Verfahren stellte sich heraus, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Unfalls – es herrschte Dunkelheit – nicht ausreichend beleuchtet war. Der vordere Scheinwerfer hatte weniger als ein Zehntel der gesetzlich geforderten Lichtstärke , Rückstrahler an der Front und den Pedalen fehlten gänzlich.

Vorrang und Licht wiegen gleich schwer

Der Fall ging bis vor den Obersten Gerichtshof, der nun bestätigte: Vorrangverstöße wiegen zwar besonders schwer, aber auch der Beleuchtung von Fahrrädern komme eine besondere Bedeutung zu. Aus Sicht der Gerichte war die Lichtquelle aus der Entfernung zwar grundsätzlich wahrnehmbar, jedoch nur schwer als Fahrrad erkennbar. Hätte der Mann sein Rad ordentlich beleuchtet, wäre es für den Autofahrer viel einfacher gewesen, es als solches zu erkennen.

Der Autofahrer muss daher lediglich für die Hälfte des Schadens aufkommen, für die andere haftet der Fahrradfahrer selbst. Er bekommt somit 10.000 Euro Schmerzensgeld anstelle der geforderten 20.000 Euro.

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