Österreich

Radverbot in Wiener Parks: 700 Euro Strafe!

In Wiener Parkanlagen ist das Radfahren streng verboten. Bereits die Mitnahme von Fahrrädern kann zu hohen Strafen führen.

Heute Redaktion
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Fahrrad fahren ist im Burggarten verboten.
Fahrrad fahren ist im Burggarten verboten.
Bild: Wikipedia

Die Strafe kann sich auf bis zu 700 Euro belaufen, allerdings nur im Rahmen einer Besitzstörungsklage. Im Normalfall wird man abgemahnt, wenn man etwa im Schlosspark Schönbrunn fährt.

Auch die Mitnahme eines Rades ist nicht gerne gesehen. Zuständig für die Parkordnung sind in vielen Fällen die Bundesgärten.

Eine Aufhebung des Schiebeverbots wird es nicht geben, sagen sie. Zu den Bundesgärten gehört neben Schönbrunn der Augarten, Belvederegarten, Burggarten und Volksgarten. Sie gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe, stehen unter Denkmalschutz. (Red)