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Rapper Cro: Ohne Maske vor Gericht?

Heute Redaktion
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Nachdem der 26-jährige Rapper Cro den üblen Fehler machte, eine Flasche ins Publikum zu werfen und dadurch einen Fan bewusstlos schlug, könnte er schon bald wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden.

Nachdem der 26-jährige Rapper den üblen Fehler machte, eine Flasche ins Publikum zu werfen und dadurch einen Fan bewusstlos schlug, könnte er schon bald wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden.

Wie "BANG Showbiz" berichtete, feierte der beliebte Musiker mit 14.000 Fans am 20. August auf dem Loreley-Felsen, als er die Flasche in die Menge warf.

Cro, geboren als Carlo Waibel, traf dabei eine Konzertgängerin am Kopf, die eine Gehirnerschütterung und Hirnschädigungen davon trug. Ihr Rechtsanwalt Marc C. Dahlen sagte: "Meine Mandantin wurde sofort von einem Notarzt behandelt." Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz liegt laut "Bild" nun ihre Anzeige vor.

Soll das etwa heißen, dass der Rapper, erstmals seine bekannte Panda-Maske abnehmen muss? Anke van den Bosch, Richterin am Amtsgericht Koblenz stellt klar: "Grundsätzlich entscheidet der Vorsitzende Richter im Prozess, ob die Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht zeigen müssen."

Dem Sänger droht nun eine Privatklage des Opfer, da sich die Staatsanwaltschaft nach einer umfangreichen Recherche gegen die Strafanzeige entschieden hatte. Da Richter und Staatsanwalt jedoch die Mimik des Angeklagten sehen wollen, wird Cro laut "Bild" wahrscheinlich erstmals ohne Maske auftreten müssen.

Das Management des Künstlers gab dazu folgende Stellungnahme ab: "Es ist richtig, dass Cro beim MTV Unplugged Konzert am 20.08.2016 in der Loreley zur Abkühlung seiner Fans in den ersten Reihen Wasser an das Publikum gegeben hat. Die Mutter eines Fans wurde dabei leider offenbar unglücklich am Kopf getroffen. Sie wurde noch vor Ort von unseren Sanitätern betreut. Wir haben im direkten Anschluss an das Konzert mit ihr gesprochen, uns bei ihr ausdrücklich entschuldigt und sie und ihren Sohn zu einem Cro-Konzert ihrer Wahl eingeladen. Auch haben wir sie gebeten, sich jederzeit an uns zu wenden, wenn wir noch etwas für sie tun können. Zudem wurde ihr über unsere Versicherung bereits ein Schmerzensgeld gezahlt; der Entschädigungsvorgang ist allerdings noch nicht abgeschlossen."