Szene

Rapper schlug Schwan, jetzt muss er vor Gericht

Die Watsche wurde auf Video festgehalten und könnte Gzuz teuer zu stehen kommen.

Heute Redaktion
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Ein Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande hat sich selbst dabei gefilmt, wie er an einem Steg einen Schwan ohrfeigt und als "Hurensohn" beschimpft. Ein Facebook-Nutzer postete das Video. Pech für Gzuz alias Kristoffer Jonas Klauß: Auch PETA wurde auf das Video aufmerksam und hat nun Strafanzeige gegen den 29-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 Nr.2 lit. a) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet.

"Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt und sicher auch kein Ausdruck eines coolen Lifestyles", so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. "Wir hoffen, dass Gzuz einen Dämpfer durch die Staatsanwaltschaft erhält und seine Aggressionen zukünftig ausschließlich in seiner Musik auslebt."

Ein gewalttätige Auseinandersetzung hatte bereits Folgen für Gzuz. Laut Medienbericht wurde er erst im letzten Jahr vor Gericht zu vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, weil er jemanden in einem Supermarkt geschlagen hatte.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

(lfd)