Ab 1. Jänner soll der Strafrahmen von Organmandaten von derzeit 36 auf 210 Euro angehoben werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Kanzleramts vor. Ziel sei die Reduktion von Anzeigen. Das spare Verkehrssündern und dem Steuerzahler Geld. Der ÖAMTC ist skeptisch.
Wer zu schnell fährt, nicht angegurtet ist oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, macht sich strafbar. Um ein kostspieliges Strafverfahren zu vermeiden, kann der Polizist ein "abgekürztes Verfahren" durchführen: Der Verkehrssünder zahlt an Ort und Stelle eine Geldbuße und wird nicht angezeigt. Allerdings darf der Beamte derzeit
nur Organmandate bis zu 36 Euro ausstellen.
Wiegt das Vergehen schwerer, zum Beispiel, weil gegen mehrere Regeln verstoßen wurde, müsste der Beamte Anzeige erstatten. Genau das will das Kanzleramt ändern. Ab 1. Jänner wären Organmandate bis zu 210 Euro zulässig, Beamte dürften diese Summe sofort kassieren. Auch bei Anonymverfügungen (z. B. wenn man wegen Rasens geblitzt wurde) ist eine Erhöhung von derzeit 220 auf 500 Euro geplant.
ÖAMTC-Kritik: Man erhöhe Strafen für "Bagatelldelikte". Im Kanzleramt zeigt man sich bezüglich der konkreten Strafhöhe gesprächsbereit.
E. Nuler