Im Zuge von Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Landesverkehrsabteilung Wien wurde am Sonntag gegen 19.00 Uhr auf der Donauuferautobahn ein Pkw, der eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung beging, festgestellt.
Die Radarmessung ergab eine Geschwindigkeit von stolzen 162 km/h statt erlaubter 80 km/h. Der Autofahrer wird ausgeforscht und es droht der Entzug der Lenkberechtigung.
Die polizeiliche Überwachung des Straßenverkehrs und die Ahndung von Verstößen sind wesentliche Bestandteile der Unfallprävention.
Eine nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit gilt als Hauptunfallursache, gefolgt von Unachtsamkeit und Ablenkungen.